Rechtsprechung
| BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § ... 19; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 20; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 20 Abs. 2; ; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c; ; EStG § 20 Abs. 2 Nr. 4; ; EStG § 20 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 52 Abs. 37 b; ; AktG § 192; ; AktG § 221; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative; ; FGO § 69 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einnahmen aus der Veräußerung von Wandeldarlehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Steuerpflicht von Einnahmen aus der Veräußerung von Wandeldarlehen mit Aktienoptionsrecht
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2005 - 3 V 8/05
- BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BFH, 23.06.2005 - VI R 124/99
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandelschuldverschreibungen
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Denn in den Fällen, in denen einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien seines Arbeitgebers zu einem verbilligten Übernahmepreis eingeräumt wird (vgl. dazu Urteile des BFH vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766; vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689; FG München, Urteil vom 11. Dezember 2002 1 K 1882/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 616), ergibt sich die Steuerbarkeit aus der Zuordnung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn i.S. von § 19 EStG.Das setzt u.a. voraus, dass die Vorteile durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sind, d.h. der Vorteil muss mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt werden und die Leistung muss sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweisen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766, und vom 23. Juni 2005 VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770, jeweils m.w.N.).
- BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und …
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Eine unbillige Härte i.S. von § 69 Abs. 3 i.V.m. § 69 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative FGO setzt voraus, dass dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wieder gutzumachen wären, oder dass seine wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174, unter I.2.a der Gründe, m.w.N.).Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt jedoch nur in Betracht, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts nicht nahezu ausgeschlossen sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 174, unter I.2.b der Gründe).
- BFH, 23.06.2005 - VI R 10/03
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Das setzt u.a. voraus, dass die Vorteile durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sind, d.h. der Vorteil muss mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt werden und die Leistung muss sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweisen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766, und vom 23. Juni 2005 VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770, jeweils m.w.N.).
- BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84
1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind …
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Denn bei summarischer Betrachtung ist nicht davon auszugehen, dass die Einräumung der Kaufoption bzw. das Recht auf Aktienerwerb im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft der Antragsteller gegenüber der KG bzw. der GmbH zu bewerten ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726, 728, m.w.N.). - BFH, 26.05.1988 - V B 26/86
Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der …
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Durch eine solche sollen etwaige Steuerausfälle bei einem für die Antragsteller ungünstigen Verfahrensausgang vermieden werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403, unter II.1.b aa und ee, m.w.N.). - BFH, 24.02.1981 - VIII R 109/76
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Vorstandsmitglied - Aktiengesellschaft …
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Zudem führen Leistungen durch einen Dritten (hier: die AG) nur dann zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer den jeweiligen Vorteil wirtschaftlich als Frucht seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber betrachten kann (BFH-Urteil vom 24. Februar 1981 VIII R 109/76, BFHE 133, 375, BStBl II 1981, 707, unter 1. der Gründe;… Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl., § 19 Rz. 37, m.w.N.). - BFH, 24.01.2001 - I R 100/98
Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Denn in den Fällen, in denen einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien seines Arbeitgebers zu einem verbilligten Übernahmepreis eingeräumt wird (vgl. dazu Urteile des BFH vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766; vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689; FG München, Urteil vom 11. Dezember 2002 1 K 1882/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 616), ergibt sich die Steuerbarkeit aus der Zuordnung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn i.S. von § 19 EStG. - BFH, 20.06.2001 - VI R 105/99
Arbeitslohn bei Aktienoptionsrecht
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Denn in den Fällen, in denen einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien seines Arbeitgebers zu einem verbilligten Übernahmepreis eingeräumt wird (vgl. dazu Urteile des BFH vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766; vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689; FG München, Urteil vom 11. Dezember 2002 1 K 1882/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 616), ergibt sich die Steuerbarkeit aus der Zuordnung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn i.S. von § 19 EStG. - BFH, 24.10.2000 - VIII R 28/99
Einlösungsgewinne bei variabel verzinslichen Wertpapieren
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Die Abschöpfung auch von Kursdifferenzen bedeutet eine Abweichung vom Binnensystem des § 20 EStG, soweit auch Wertveränderungen ohne den Charakter eines Nutzungsentgelts als Kapitalertrag gelten (Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 VIII R 28/99, BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97, unter 3.a). - BFH, 10.07.2001 - VIII R 22/99
Einkommensteuer - Revision - Bundesministerium der Finanzen - Emissionsrendite - …
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Insoweit kann der Kursgewinn bei wirtschaftlicher Betrachtung ggf. als verdeckter Zinsertrag qualifiziert werden (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2001 VIII R 22/99, BFH/NV 2001, 1555, unter 1.b bb). - FG München, 11.12.2002 - 1 K 1882/02
Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von Darlehensverträgen …
- BFH, 05.07.1990 - IV S 4/93
Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte (§ 69 FGO )
- FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
Kursgewinn aus Veräußerung eines Wandeldarlehens steuerpflichtig
- BFH, 20.05.2010 - VI R 12/08
Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei …
Eine solche Prüfung hat das FG nicht vorgenommen, obwohl der BFH in einem Parallelverfahren dieser Problematik eine maßgebliche Bedeutung beigemessen hatte (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2006 VIII B 116/05, BFH/NV 2006, 1081).Zur Frage, ob der Gewinn als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen ist, wird auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1081 verwiesen.
- FG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 6 V 2234/09
Besteuerungsrecht Deutschlands für den Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an …
D. h., es müssen dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wieder gutzumachen wären, oder dass seine wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (BFH Beschluss vom 23. Januar 2006 VIII B 116/05, BFH/NV 2006, 1081).Allerdings kommt auch eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte nur dann in Betracht, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids nicht nahe zu ausgeschlossen sind (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2006 a. a. O.).
- FG Baden-Württemberg, 28.08.2007 - 6 V 46/06
Aufwendung für "Teichanlage" als verdeckte Gewinnausschüttung - Aussetzung der …
D. h., es müssen dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wieder gutzumachen wären, oder dass seine wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (BFH Beschluss vom 23. Januar 2006 VIII B 116/05, BFH/NV 2006, 1081).Rn. 33 Allerdings kommt auch eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte nur dann in Betracht, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids nicht nahezu ausgeschlossen sind (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2006 a. a. O.).
- FG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 6 V 2334/10
Aussetzung der Vollziehung, wenn umfangreiche Ermittlungen und eine …
D. h., es müssen dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wieder gutzumachen wären, oder dass seine wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (BFH Beschluss vom 23. Januar 2006 VIII B 116/05, BFH/NV 2006, 1081).Rn. 35 Allerdings kommt auch eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte nur dann in Betracht, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids nicht nahe zu ausgeschlossen sind (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2006 a. a. O.).
- BFH, 13.05.2009 - VIII B 34/08
Verluste aus der Übertragung von Optionsanleihen im Privatvermögen steuerlich …
Im Übrigen hat der Senat im seinem Beschluss vom 23. Januar 2006 VIII B 116/05 (BFH/NV 2006, 1081) die ernstlichen Zweifel dargelegt, die dagegen sprechen, die Verbindung eines festverzinslichen Darlehens mit einer Kaufoption als Finanzinnovation i.S. des § 20 Abs. 2 EStG zu qualifizieren. - FG Düsseldorf, 06.03.2018 - 9 K 298/15
Zufluss von geldwerten Vorteilen i.R.d. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit …
Rn. 26 Die CEPC's könnten auch nicht als Finanzinnovationen i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG a.F. qualifiziert werden, bei denen die Wertsteigerung auch Nutzungsentgelte enthalte (Hinweis auf BFH Beschluss vom 23.1.2006 VIII B 116/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2006, 1081;… Hamacher/Dahm in Korn Kommentar zum EStG § 20 Rz. 539 ff.).
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