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Rechtsprechung
   BFH, 17.01.2007 - X R 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3720
BFH, 17.01.2007 - X R 10/06 (https://dejure.org/2007,3720)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2007 - X R 10/06 (https://dejure.org/2007,3720)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - X R 10/06 (https://dejure.org/2007,3720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2; ; EStG a.F. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1; ; EStG a.F. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 19; ; EStG § 19 Abs. 2

  • IWW
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2
    Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; Pensionszusage; Kürzung Vorwegabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Vorwegabzug unterschiedlich beteiligter Gesellschafter

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Vorwegabzug bei unterschiedlich beteiligten Gesellschaftern

  • streifler.de (Kurzinformation)

    GmbH - Steuerrecht - Vorsorgeaufwendungen: Gleiche Pensionszusagen bei unterschiedlich beteiligten Gesellschaftern

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Vorwegabzug bei Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2, EStG § 10c Abs 3 Nr 2
    Gesellschaftergeschäftsführer; GmbH; Kürzung; Vorwegabzug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.09.2006 - X R 3/05

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als …

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - X R 10/06
    Wegen der Begründung im Einzelnen verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 26. September 2006 X R 3/05 (DStR 2007, 102, BFH/NV 2007, 323, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dieser Verzicht könnte dem Kläger nicht als eigener Verzicht zugerechnet werden (vgl. im Einzelnen Senatsurteil in DStR 2007, 102, BFH/NV 2007, 323).

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass ein Anstellungsvertrag zwischen dem (Gesellschafter-)Geschäftsführer und der GmbH ebenso wie die Änderung eines solchen Vertrages in der Regel durch die Gesellschafterversammlung (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG) abgeschlossen wird (Senatsurteil in DStR 2007, 102, BFH/NV 2007, 323, m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs;… Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, B. 3, 2. Aufl., § 43 GmbHG Rz 12).

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - X R 10/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist unter dem Begriff der "Beitragsleistung" für den Erwerb von Anwartschaftsrechten auf eine (eigene) Altersversorgung nicht nur eine Geldzahlung, sondern jede Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage zu verstehen (…Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596; BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (…BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.

  • BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH …

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - X R 10/06
    Das Gleiche gilt nach der Rechtsprechung des XI. Senats des BFH, wenn eine GmbH mehreren Gesellschafter-Geschäftführern eine Altersversorgung zugesagt hat und der einzelne Gesellschafter-Geschäftsführer bei typisierender und wirtschaftlicher Betrachtung sein Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung auf Dauer gesehen ausschließlich durch einen seiner Beteiligungsquote entsprechenden Verzicht auf gesellschaftsrechtliche Ansprüche erwirbt (BFH-Urteile vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634, …und vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509).

    Sie bestimmt sich damit letztlich danach, ob der Aufwand der GmbH für die Altersversorgung des jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführers dessen quotaler Beteiligung an der GmbH entspricht (BFH-Urteile in BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634, und in BFH/NV 2005, 1509; ebenso Siebenhüter in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10c EStG Anm. 54, m.w.N.).

  • BFH, 15.12.2004 - XI R 45/03

    GmbH-Gesellschafter; Kürzung Vorwegabzug

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - X R 10/06
    Das Gleiche gilt nach der Rechtsprechung des XI. Senats des BFH, wenn eine GmbH mehreren Gesellschafter-Geschäftführern eine Altersversorgung zugesagt hat und der einzelne Gesellschafter-Geschäftsführer bei typisierender und wirtschaftlicher Betrachtung sein Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung auf Dauer gesehen ausschließlich durch einen seiner Beteiligungsquote entsprechenden Verzicht auf gesellschaftsrechtliche Ansprüche erwirbt (BFH-Urteile vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634, und vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509).

    Sie bestimmt sich damit letztlich danach, ob der Aufwand der GmbH für die Altersversorgung des jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführers dessen quotaler Beteiligung an der GmbH entspricht (BFH-Urteile in BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634, und in BFH/NV 2005, 1509; ebenso Siebenhüter in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10c EStG Anm. 54, m.w.N.).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - X R 10/06
    Denn die Kapitalgesellschaft ist in Bezug auf ihre Gesellschafter ein eigenständiger Rechtsträger (vgl. hierzu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, DStR 2006, 1316, Der Betrieb 2006, 1817, zu C.III.1.b der Gründe).
  • BFH, 27.02.2003 - I R 46/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - X R 10/06
    Die Frage, in welcher Höhe einem bei der Kapitalgesellschaft als Arbeitnehmer beschäftigten Gesellschafter Arbeitslohn zusteht und ob dieser gegebenenfalls unter Einbeziehung von Ansprüchen aus einer ihm von der Gesellschaft erteilten Pensionszusage angemessen ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132), betrifft allein die Rechtsbeziehung zwischen der Kapitalgesellschaft und diesem Gesellschafter.
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Kürzung Vorwegabzug

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - X R 10/06
    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.
  • FG Niedersachsen, 01.02.2006 - 2 K 466/03

    Vorwegabzug für Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern ; …

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - X R 10/06
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1407 abgedruckt.
  • BFH, 25.03.1992 - X R 121/90

    Minderung eines Ausgleichsanspruchs durch einen Versorgungsanspruch aus eigenen …

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - X R 10/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist unter dem Begriff der "Beitragsleistung" für den Erwerb von Anwartschaftsrechten auf eine (eigene) Altersversorgung nicht nur eine Geldzahlung, sondern jede Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage zu verstehen (Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596; BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).
  • FG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - 4 K 3551/09

    Annahme einer eigenen Beitragsleistung für Anwartschaftsrechte auf eine …

    Rn. 34 B. Nach der Rechtsprechung des BFH ist unter dem Begriff der "eigenen Beitragsleistung" für den Erwerb von Anwartschaftsrechten auf eine (eigene) Altersversorgung im Sinne der genannten Vorschriften nicht nur eine Geldzahlung, sondern jede Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage zu verstehen (…BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596;… vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634; vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289;… vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141 …und vom 24. Juni 2009 X R 54/08, BFH/NV 2010, 22).

    Denn die Beantwortung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger seine Pensionsanwartschaft ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erlangt habe, hänge davon ab, ob der Aufwand der GmbH für die Altersversorgung des betreffenden Steuerpflichtigen sich im Rahmen seiner Beteiligung halte (…BFH-Urteile vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256; BStBl II 2005, 634; vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452;… vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289;… vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141 …und vom 24. Juni 2009 X R 54/08, BFH/NV 2010, 22).

    Hiervon geht auch der BFH in seinen Entscheidungen zur Frage der eigenen Beitragsleistung bei Alleingesellschaftern von GmbH´s bzw. bei beteiligungsidentischer Versorgungszusage gegenüber mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbH´s aus, in denen die Verringerung der gesellschaftsrechtlichen Ansprüche der Empfänger der Versorgungszusage gemäß den §§ 29, 72 GmbHG als eigene Beitragsleistung angesehen und nicht auf einen vorherigen Zufluss beim Steuerpflichtigen abgestellt wurde (…BFH-Urteile vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256; BStBl II 2005, 634; vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452;… vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289;… vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141 …und vom 24. Juni 2009 X R 54/08, BFH/NV 2010, 22).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 54/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Der erkennende Senat hat in mehreren Urteilen (vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452;… vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289, …und vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141) jedoch klargestellt, dass der von dem Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn nur dann aus der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs auszunehmen ist, wenn die gegen die Gesellschaft erworbenen Ansprüche auf eine eigene Altersversorgung vollständig mit dem (gegebenenfalls wechselseitigen) Verzicht auf die dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter zustehenden Ansprüche in Verbindung gebracht werden können.

    Der erkennende Senat hat damit --wie das Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1289 zeigt-- nur zum Ausdruck gebracht, dass der Vorwegabzug eines Gesellschafters, bei dem der Aufwand für dessen Pensionszusage seine Beteiligungsquote an der GmbH übersteigt, nicht deshalb ungekürzt bleiben kann, weil dieser höhere Aufwand durch andere Leistungen wie z.B. durch eine höhere Arbeitsleistung dieses Gesellschafters oder durch eine höhere Geschäftsführer-Vergütung der anderen Gesellschafter-Geschäftsführer kompensiert wird.

  • BFH, 24.06.2009 - X R 55/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Der erkennende Senat hat in mehreren Urteilen (vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452;… vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289, …und vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141) jedoch klargestellt, dass der von dem Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn nur dann aus der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs auszunehmen ist, wenn die gegen die Gesellschaft erworbenen Ansprüche auf eine eigene Altersversorgung vollständig mit dem (gegebenenfalls wechselseitigen) Verzicht auf die dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter zustehenden Ansprüche in Verbindung gebracht werden können.

    Der erkennende Senat hat damit --wie das Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1289 zeigt-- nur zum Ausdruck gebracht, dass der Vorwegabzug eines Gesellschafters, bei dem der Aufwand für dessen Pensionszusage seine Beteiligungsquote an der GmbH übersteigt, nicht deshalb ungekürzt bleiben kann, weil dieser höhere Aufwand durch andere Leistungen wie z.B. durch eine höhere Arbeitsleistung dieses Gesellschafters oder durch eine höhere Geschäftsführer-Vergütung der anderen Gesellschafter-Geschäftsführer kompensiert wird.

  • BFH, 21.08.2013 - X R 41/10

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. …

    Er hat jedoch mehrfach klargestellt, dass der von dem Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn nur dann aus der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs auszunehmen ist, wenn die gegen die Gesellschaft erworbenen Ansprüche auf eine eigene Altersversorgung vollständig mit dem (ggf. wechselseitigen) Verzicht auf die dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter zustehenden Ansprüche in Verbindung gebracht werden können (Urteile vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452;… vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289;… vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141;… vom 24. Juni 2009 X R 54/08, BFH/NV 2010, 22;… X R 55/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, sowie X R 56/08, BFH/NV 2010, 25, …und vom 19. Mai 2011 X R 30/10, BFH/NV 2011, 1854).

    Die sich so ergebenden Versorgungsanwartschaften sind quotal für den jeweiligen Mitgesellschafter zu ermitteln und mit der Beteiligungsquote dieses Gesellschafters an der GmbH in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum zu vergleichen (ständige Rechtsprechung des Senats, so Urteil in BFH/NV 2007, 1289, unter II.2.b;… vom 27. Mai 2009 X R 50/06, BFH/NV 2009, 1635;… in BFH/NV 2010, 22, und in BFH/NV 2011, 1854).

  • BFH, 16.07.2008 - X B 202/07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei bereits vorliegender …

    In drei Urteilen hat sich der beschließende Senat Ende 2006/ Anfang 2007 mit der Frage der Kürzung des Vorwegabzugs in Fällen befasst, in denen nicht jedem Gesellschafter-Geschäftsführer eine seiner Beteiligungsquote entsprechende Pensionszusage erteilt worden ist (Senatsurteile vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452;… vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289).

    Der Senat hat die Überlegung zurückgewiesen, dass der Umstand der disquotalen Pensionszusage entweder durch eine höhere Arbeitsleistung des durch die Pensionszusage begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführers (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1289) oder durch eine höhere Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgeglichen werden kann, der durch die anderen Gesellschafter-Geschäftsführern erteilte Pensionszusage benachteiligt ist (…Senatsurteil in BFH/NV 2007, 673).

  • BFH, 19.05.2011 - X R 30/10

    Erwerb der Versorgungszusage des Gesellschaftergeschäftsführers zu Lasten seiner …

    Rn. 16 Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung des XI. Senats im Grundsatz angeschlossen und in mehreren Urteilen (vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452;… vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289, …und vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141) klargestellt, dass der von dem Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn nur dann von der Kürzung des Vorwegabzugs auszunehmen ist, wenn die gegen die Gesellschaft erworbenen Ansprüche auf eine eigene Altersversorgung vollständig mit dem (gegebenenfalls wechselseitigen) Verzicht auf die dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter zustehenden Ansprüche in Verbindung gebracht werden können.
  • BFH, 06.04.2009 - X B 213/08

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Maßgebend für die Frage, ob trotz der erteilten Pensionszusage § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG a.F. nicht einschlägig ist, ist allein, ob der Aufwand der Kapitalgesellschaft für die Altersversorgung des jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführers dessen quotaler Beteiligung an der Kapitalgesellschaft entspricht (Senatsurteil vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289).

    Denn diese Arbeitsleistung schuldet der Gesellschafter-Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft und nicht seinem Mitgesellschafter (vgl. hierzu auch Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1289).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 56/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Der erkennende Senat hat in mehreren Urteilen (vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452;… vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289, …und vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141) jedoch klargestellt, dass der von dem Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn nur dann aus der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs auszunehmen ist, wenn die gegen die Gesellschaft erworbenen Ansprüche auf eine eigene Altersversorgung vollständig mit dem (gegebenenfalls wechselseitigen) Verzicht auf die dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter zustehenden Ansprüche in Verbindung gebracht werden können.
  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07

    Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den …

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der einzelne Gesellschafter - Geschäftsführer bei typisierender und wirtschaftlicher Betrachtung sein Anwartschaftsrecht auf Dauer gesehen ausschließlich durch einen seiner Beteiligungsquote entsprechendem Verzicht auf eigene gesellschaftsrechtliche Ansprüche erwirbt (BFH- Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 524, BStBl. II 2004, 546;… vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl. II 2005, 634; vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl. II 2007, 452;… vom 8. September 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 669 …und Beschluss vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675).

    Entspricht der Verzicht des Gesellschafters dem auf ihn für seine Altersvorsorge entfallenden Aufwand der Gesellschaft, muss ihm nach Sinn und Zweck der Kürzungsregelung auch der ungekürzte Vorwegabzug zustehen, weil er wirtschaftlich betrachtet seine Altersversorgung nur durch eigene Beiträge erwirbt (BFH- Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 524, BStBl. II 2004, 546;… vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl. II 2005, 634; vom 26. September 2006 X R 3/05 BFHE 215, 165, BStBl. II 2007, 452;… vom 8. September 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 669 …und Beschluss vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675).

  • BFH, 27.05.2009 - X R 50/06

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern - Pflichtbeiträge …

    Der erkennende Senat hat in mehreren Urteilen (vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452;… in BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289, …und vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141) jedoch klargestellt, dass der von dem Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn nur dann aus der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs auszunehmen ist, wenn die gegen die Gesellschaft erworbenen Ansprüche auf eine eigene Altersvorsorgung vollständig mit dem (gegebenenfalls wechselseitigen) Verzicht auf die dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter zustehenden Ansprüche in Verbindung gebracht werden können.
  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a …

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a …

  • BFH, 20.03.2013 - X R 30/11

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer im Fall einer …

  • BFH, 02.09.2008 - X R 45/05

    Kürzung des Vorwegabzugs - kein unbegrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen - …

  • FG Köln, 28.11.2007 - 10 K 5655/04

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung von Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für …

  • BFH, 19.05.2011 - X R 31/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 05. 2011 X R 30/10 - Erwerb der …

  • FG Niedersachsen, 02.04.2009 - 6 K 11260/07

    Berücksichtigung der Einnahmen aus einerTätigkeit als Geschäftsführer in die …

  • FG Köln, 20.05.2008 - 15 K 4227/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen für …

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