Rechtsprechung
| BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsrechts bei Bestimmung zum Vertragsschluss durch Familienangehörige - Abschluss eines Darlehnsvertrages und eines Gesellschaftsbeteiligungsvertrages als wirtschaftliche Einheit - Auslegung des Schutzzwecks der gesetzlichen ...
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96
Der erkennende Senat hat sich mit dieser Einwendung in dem Parallelverfahren XI ZR 164/95 (Urteil vom 17. September 1996, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das Haustürwiderrufsgesetz jedenfalls dann uneingeschränkt anwendbar ist, wenn jemand nicht - wie in den früher vom Senat entschiedenen Fällen (Urteile vom 9. März 1993 - XI ZR 179/92 = WM 1993, 683 [BGH 09.03.1993 - XI ZR 179/92] und vom 4. Oktober 1995 - XI ZR 215/94 = WM 1995, 2133 [BGH 04.10.1995 - XI ZR 215/94]) - eine Sicherheit für eine eigene Bankkreditschuld benötigt und einen nahen Angehörigen darum bittet, sondern wenn er allgemein für einen anderen werbend tätig ist und den Angehörigen - wie einen Dritten - in seiner Privatwohnung mit dem Vorschlag, mit dem anderen ein Rechtsgeschäft abzuschließen, überrascht. - BGH, 09.03.1993 - XI ZR 179/92
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96
Der erkennende Senat hat sich mit dieser Einwendung in dem Parallelverfahren XI ZR 164/95 (Urteil vom 17. September 1996, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das Haustürwiderrufsgesetz jedenfalls dann uneingeschränkt anwendbar ist, wenn jemand nicht - wie in den früher vom Senat entschiedenen Fällen (Urteile vom 9. März 1993 - XI ZR 179/92 = WM 1993, 683 [BGH 09.03.1993 - XI ZR 179/92] und vom 4. Oktober 1995 - XI ZR 215/94 = WM 1995, 2133 [BGH 04.10.1995 - XI ZR 215/94]) - eine Sicherheit für eine eigene Bankkreditschuld benötigt und einen nahen Angehörigen darum bittet, sondern wenn er allgemein für einen anderen werbend tätig ist und den Angehörigen - wie einen Dritten - in seiner Privatwohnung mit dem Vorschlag, mit dem anderen ein Rechtsgeschäft abzuschließen, überrascht. - BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83
Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96
Zwar ist die Rechtsprechung früher bei der Anwendung des § 134 BGB auf Verstöße gegen § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a.F. und beim Einwendungsdurchgriff nach § 242 BGB von einem eingeschränkten Schutzbedürfnis Besserverdienender bei steuersparenden Kapitalanlagen ausgegangen (BGHZ 93, 264, 268; BGH, Urteil vom 13. November 1980 - III ZR 96/79 = NJW 1981, 389, 391).
- BGH, 04.10.1995 - XI ZR 215/94
Anwendbarkeit des HWiG auf die Unterzeichnung einer Sicherungszweckerklärung …
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96
Der erkennende Senat hat sich mit dieser Einwendung in dem Parallelverfahren XI ZR 164/95 (Urteil vom 17. September 1996, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das Haustürwiderrufsgesetz jedenfalls dann uneingeschränkt anwendbar ist, wenn jemand nicht - wie in den früher vom Senat entschiedenen Fällen (Urteile vom 9. März 1993 - XI ZR 179/92 = WM 1993, 683 [BGH 09.03.1993 - XI ZR 179/92] und vom 4. Oktober 1995 - XI ZR 215/94 = WM 1995, 2133 [BGH 04.10.1995 - XI ZR 215/94]) - eine Sicherheit für eine eigene Bankkreditschuld benötigt und einen nahen Angehörigen darum bittet, sondern wenn er allgemein für einen anderen werbend tätig ist und den Angehörigen - wie einen Dritten - in seiner Privatwohnung mit dem Vorschlag, mit dem anderen ein Rechtsgeschäft abzuschließen, überrascht. - BGH, 29.03.1984 - III ZR 24/83
Widerrufsrecht nach § 1b AbzG beim finanzierten Abzahlungskauf
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96
Dieser Schutzzweck würde gefährdet, wenn der Widerrufende dem Darlehensgeber den - dem Verkäufer zugeflossenen - Kreditbetrag erstatten müßte und seinerseits auf einen entsprechenden gegen den Verkäufer gerichteten Anspruch angewiesen wäre, also das Risiko seiner Durchsetzung tragen müßte (BGHZ 91, 9, 17/18). - BGH, 13.11.1980 - III ZR 96/79
Anspruch auf Rückzahlung eines gewährten Darlehens - Anwendbarkeit der …
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96
Zwar ist die Rechtsprechung früher bei der Anwendung des § 134 BGB auf Verstöße gegen § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a.F. und beim Einwendungsdurchgriff nach § 242 BGB von einem eingeschränkten Schutzbedürfnis Besserverdienender bei steuersparenden Kapitalanlagen ausgegangen (BGHZ 93, 264, 268; BGH, Urteil vom 13. November 1980 - III ZR 96/79 = NJW 1981, 389, 391). - BGH, 14.06.1984 - III ZR 110/83
Widerruf beim finanzierten Abzahlungskauf
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96
Das ist für den Anwendungsbereich des Abzahlungs- und des Verbraucherkreditgesetzes allgemein anerkannt: Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1 d AbzG läßt sich beim finanzierten Abzahlungskauf der Widerruf nicht auf einen der zwei rechtlich selbständigen, aber eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verträge beschränken, sondern führt zur Unwirksamkeit von Kauf- und Darlehensvertrag (BGHZ 91, 338, 342) [BGH 14.06.1984 - III ZR 110/83]. - OLG Köln, 14.08.1989 - 7 U 205/88
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Abschluss eines Vertrages; Beweislast für den …
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96
Die Beteiligung an einer Gesellschaft ist, jedenfalls wenn die Gesellschafterbeiträge um der Gewinnerzielung willen geleistet werden, als ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 1 HWiG anzusehen und nicht als ein - dem Vereinsbeitritt vergleichbares - organisationsrechtliches Geschäft (…Fischer/Machunsky HWiG 2. Aufl. § 1 Rdn. 48;… Erman/B. Klingsporn BGB 9. Aufl. § 1 HWiG Rdn. 5 d; OLG Köln ZIP 1989, 1267, 1269).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".