Rechtsprechung
| BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 138, 242, 1408
Verzicht auf Versorgungsausgleich, Sittenwidrigkeit - Kanzlei Prof. Schweizer
Ausschluß des Versorgungsausgleichs
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungsausgleich - Ausschluß vor Eheschließung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zulässigkeit eines Verzichts auf Versorgungsausgleich durch Ehevertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138, § 242, § 1408 Abs. 2
Wirksamkeit eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 138, 242, 1408
Verzicht auf Versorgungsausgleich, Sittenwidrigkeit
Papierfundstellen
- NJW 1997, 126
- NJW 1997, 128
- MDR 1997, 169
- DNotZ 1997, 406
- NJ 1997, 140
- FamRZ 1996, 1536
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91
Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
In soweit kann auf die zutreffenden Erwägungen des Oberlandesgerichts zu diesem Punkt verwiesen werden (vgl. zum Unterhaltsverzicht der Ehefrau in der gleichen Lage Senatsurteil vom 9. Juli 1992 - XII ZR 57/91 - FamRZ 1992, 1403, 1404).In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß es Ehegatten im Einzelfall verwehrt sein kann, sich auf einen an sich wirksamen Unterhaltsverzicht des anderen Teils zu berufen, wenn dies aufgrund einer späteren Entwicklung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar ist, insbesondere wenn und solange überwiegende schutzwürdige Interessen gemeinschaftlicher Kinder der Geltendmachung des Verzichts entgegenstehen (vgl. Senatsurteile vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 789, vom 28. November 1990 - XII ZR 16/90 - FamRZ 1991, 306, 307 und vom 9. Juli 1992 aaO.).
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. BVerfG FamRZ 1980, 326, 334 und 1985, 1007). - BGH, 28.11.1990 - XII ZR 16/90
Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß es Ehegatten im Einzelfall verwehrt sein kann, sich auf einen an sich wirksamen Unterhaltsverzicht des anderen Teils zu berufen, wenn dies aufgrund einer späteren Entwicklung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar ist, insbesondere wenn und solange überwiegende schutzwürdige Interessen gemeinschaftlicher Kinder der Geltendmachung des Verzichts entgegenstehen (vgl. Senatsurteile vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 789, vom 28. November 1990 - XII ZR 16/90 - FamRZ 1991, 306, 307 …und vom 9. Juli 1992 aaO.).
- BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 22/84
Zur Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß es Ehegatten im Einzelfall verwehrt sein kann, sich auf einen an sich wirksamen Unterhaltsverzicht des anderen Teils zu berufen, wenn dies aufgrund einer späteren Entwicklung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar ist, insbesondere wenn und solange überwiegende schutzwürdige Interessen gemeinschaftlicher Kinder der Geltendmachung des Verzichts entgegenstehen (vgl. Senatsurteile vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 789, vom 28. November 1990 - XII ZR 16/90 - FamRZ 1991, 306, 307 …und vom 9. Juli 1992 aaO.). - BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83
Ausschluss des väterlichen Umgangsrechtes - Gefährdung des Kindeswohls durch …
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
Soweit die Übergehung eines Beweisangebots durch die Zeugin S. gerügt wird, die bei "einigen Gesprächen" der Parteien zugegen gewesen sein soll, wird übersehen, daß das Gericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder an Beweisanträge der Beteiligten gebunden noch verpflichtet ist, alle Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 95/83 - FamRZ 1984, 1084, 1085, Keidel/Amelung aaO. § 12 Rdn. 86). - BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85
Unzulässige Normenkontrolle berteffend § 1408 Abs. 2 BGB
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. BVerfG FamRZ 1980, 326, 334 und 1985, 1007). - BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 746/80
Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
Demgemäß findet auch eine Inhaltskontrolle durch das Gericht nicht statt, wie sie bei Vereinbarungen anläßlich der Ehescheidung aufgrund des § 1587 o Abs. 2 S. 2 BGB vorgesehen ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 24. Februar 1982 - IVb ZB 746/80 - FamRZ 1982, 471), die Wirksamkeit des Ausschlusses hängt insbesondere nicht von zusätzlichen Bedingungen ab, wie etwa der Vereinbarung einer Gegenleistung oder Abfindung (vgl. Senatsbeschluß vom 27. September 1995 - XII ZB 75/93 - FamRZ 1995, 1482, 1484). - BGH, 27.09.1995 - XII ZB 75/93
Wirksamkeit eines vor dem 1.7.1977 abgeschlossenen Vertrages betreffend den …
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
Demgemäß findet auch eine Inhaltskontrolle durch das Gericht nicht statt, wie sie bei Vereinbarungen anläßlich der Ehescheidung aufgrund des § 1587 o Abs. 2 S. 2 BGB vorgesehen ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 24. Februar 1982 - IVb ZB 746/80 - FamRZ 1982, 471), die Wirksamkeit des Ausschlusses hängt insbesondere nicht von zusätzlichen Bedingungen ab, wie etwa der Vereinbarung einer Gegenleistung oder Abfindung (vgl. Senatsbeschluß vom 27. September 1995 - XII ZB 75/93 - FamRZ 1995, 1482, 1484). - OLG Köln, 19.10.1994 - 27 UF 54/94
Wirksamkeit eines Ehevertrages - Sittenwidrigkeit, Ehe, Ehevertrag, …
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde zurück (veröffentlicht in FamRZ 1995, 929). - OLG Hamburg, 14.03.1991 - 15 UF 157/89
Geltendmachung des ehevertraglichen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt
Auszug aus BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
Nach den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts ist die Ehefrau in der Lage, nach dem Scheitern der Ehe, die nicht von langer Dauer war, noch in erheblichem Umfang Versorgungsanwartschaften zu ihren bereits vorhandenen hinzuzuerwerben (s.a. OLG Hamburg FamRZ 1991, 1317).
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Da der Mann, ungeachtet der Schwangerschaft der Frau, von einer Eheschließung hätte absehen und sich auf die rechtlichen Verpflichtungen eines mit der Mutter nicht verheirateten Vaters zurückziehen können, könne von einer zu mißbilligenden Ausnutzung einer Zwangslage der Frau nicht ausgegangen werden (Senatsbeschlüsse vom 18. September 1996 - XII ZB 206/94 - FamRZ 1996, 1536, 1537 …und vom 2. Oktober 1996 aaO 157 f.). - BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Der Ehemann habe keine Zwangslage ausgenutzt, da er unter Berufung auf seine Eheschließungsfreiheit von der Ehe hätte absehen und sich auf die rechtlichen Verpflichtungen eines nichtehelichen Vaters zurückziehen können (vgl. BGH, FamRZ 1996, S. 1536;… FamRZ 1997, S. 156 ). - BGH, 02.10.1996 - XII ZB 1/94
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages
Die Schranken der Gültigkeit einer solchen Vereinbarung ergeben sich allein aus den §§ 134 - Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot - und 138 - Verstoß gegen die guten Sitten - BGB (vgl. für alles Vorstehende im einzelnen Senatsbeschluß vom 18. September 1996 - XII ZB 206/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, wenn im Einzelfall ausnahmsweise das Unwerturteil der Sittenwidrigkeit begründet sein soll (Senatsurteil vom 19. Dezember 1989 aaO. und Senatsbeschluß vom 18. September 1996 aaO. m.N.).
Da der Mann - ungeachtet der Schwangerschaft der Frau - von einer Eheschließung hätte absehen und sich auf die rechtlichen Verpflichtungen eines nichtehelichen Vaters zurückziehen können, könne von einer zu mißbilligenden Ausbeutung einer Zwangslage der Frau nicht ausgegangen werden (Senatsbeschluß vom 18. September 1996 aaO.).
- BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Notarhaftung: Belehrungspflichten bei einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich …
Der Bundesgerichtshof hat es vielmehr in seinem Beschluss vom 18. September 1996 (XII ZB 206/94, NJW 1997, 126, 128) als zweifelhaft bezeichnet, ob die Grundsätze zum befristeten Ausschluss der Berufung auf einen vereinbarten Unterhaltsausschluss auf den Fall des Verzichts auf den Versorgungsausgleich übertragen werden können.Eine Belehrungspflicht des beurkundenden Notars mit dem vom Berufungsgericht angenommenen Inhalt wurde durch sie - zumal angesichts des zeitlich nachfolgenden Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1996 (aaO) - nicht ausgelöst.
- OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
Familiensache: Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit …
Rn. 63 Da beide Ehegatten schon Rentner waren und seit der Eheschließung Renten in einer das Existenzminimum übersteigenden Höhe beziehen, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, der Ausschluss des Versorgungsausgleichs sei etwa deshalb sittenwidrig, weil er in Kenntnis des Umstands vereinbart worden ist, der andere Teil werde nicht in der Lage sein, eine eigene Altersversorgung aufzubauen, und demgemäß Gefahr besteht, dass er später zum Sozialfall wird (vgl. dazu BGH, NJW 1997, 126, 127; Bachmann u. a., Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, hrsg. - LG Frankenthal, 26.07.2021 - 4 O 47/21
Notare haftet nicht für Schäden aufgrund geänderter Rechtsprechung
Es könne nicht von einer zu missbilligenden Ausbeutung einer Zwangslage der Frau ausgegangen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 02. Oktober 1996 - XII ZB 1/94 Rn. 11, 16 -, juris bezugnehmend auf BGH, Beschluss vom 18. September 1996 - XII ZB 206/94 Rn. 17-, juris, dort war in erster Linie der Versorgungsausgleich ausgeschlossen worden). - OLG Celle, 24.06.2004 - 19 UF 59/04
Inhaltskontrolle eines Ehevertrages bei einseitiger Lastenverteilung zu Ungunsten …
Auch reichte es nicht aus, dass der Mann die Eheschließung mit einer schwangeren Frau vom Abschluss dieses Vertrages abhängig gemacht hatte (BGH FamRZ 1992, 1403; FamRZ 1996, 1536; FamRZ 1997, 156). - OLG Frankfurt, 27.04.2000 - 2 UF 227/99 Infolgedessen kann seine Wirksamkeit nur an den allgemeinen Grenzen der Vertragsfreiheit, nämlich den §§ 134, 138 BGB gemessen werden (vgl. BGH FamRZ 96, 1536; NJW 97, 192, 193).
Infolgedessen kann ihre Wirksamkeit nur an den allgemeinen Grenzen der Vertragsfreiheit, nämlich den §§ 134, 138 BGB gemessen werden (vgl. BGH FamRZ 96, 1536; NJW 97, 192, 193).
Entgegen gelegentlichen Äußerungen im Schrifttum (vgl. etwa Eichenhofer DNotZ 94, 223) kann selbst in einem solchen Fall von einer zu mißbilligenden Ausbeutung einer Zwangslage nicht ausgegangen werden, weil der von einer solchen Vereinbarung Begünstigte sich auf die Verpflichtungen eines nicht ehelichen Vaters zurückziehen könnte (so BGH FamRZ 96, 1536, 1537;… zustimmend Palandt-Diederichsen, Rdn. 14 zu § 1408 BGB).
- OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 3 UF 115/12
Wirksamkeit einer gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossenen Vereinbarung über den …
Vorliegend kann auch nicht angenommen werden, der Ausschluss des Versorgungsausgleichs sei etwa deshalb sittenwidrig, weil er in Kenntnis des Umstands vereinbart worden ist, der andere Teil werde nicht in der Lage sein, eine eigene Altersversorgung aufzubauen, und demgemäß Gefahr besteht, dass er später zum Sozialfall wird (vgl. dazu BGH, NJW 1997, 126, 127; Bachmann u.a., Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, hrsg. - OLG Schleswig, 15.01.1999 - 10 UF 81/98
Sittenwidriger Ausschluß
Für solche Vereinbarungen besteht volle Vertragsfreiheit, Schranken ergeben sich nur aus den §§ 134, 138 BGB (BGH FamRZ 97, 156, 157 [= MittBayNot 1997, 40]; 96, 1536 [= MittBayNot 1996, 440], 95, 1482, 1484). - OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 3 UF 91/12
Versorgungsausgleich: Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei formwirksamer …
- OLG Brandenburg, 12.05.2014 - 10 UF 149/13
Versorgungsausgleich: Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde im Verfahren über den …
- OLG Brandenburg, 04.10.2002 - 9 UF 115/02
Voraussetzungen für den vereinbarungsgemäßen Ausschluss des Versorgungsausgleichs
- OLG Köln, 15.01.1997 - 26 UF 136/96
Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei langer Ehedauer
- OLG Brandenburg, 13.05.2014 - 10 UF 149/13
Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts bei einer Anschlussbeschwerde im …
- OLG Stuttgart, 21.10.1997 - 17 UF 96/97
Wirksamkeit einer Vereinbarungen über den Ausschluß des Versorgungsausgleichs und …
- OLG Brandenburg, 22.03.2013 - 3 UF 64/12
Versorgungsausgleichsverfahren: Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle einer …
- OLG Brandenburg, 18.03.2013 - 3 UF 64/12
- OLG Hamm, 17.05.2000 - 10 UF 173/99
Ehevertraglicher Verzicht auf Versorgungsaugleich - Sittenwidrigkeit
- OLG Hamm, 15.04.1999 - 4 UF 149/98
Streit um einen Anspruch auf Versorgungsausgleich; Wirksamkeit eines notariellen …
- OLG Frankfurt, 26.03.1999 - 1 UF 298/98
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