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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,809
BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98 (https://dejure.org/2000,809)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2000 - XII ZR 26/98 (https://dejure.org/2000,809)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - XII ZR 26/98 (https://dejure.org/2000,809)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3199
  • NJW-RR 2001, 938 (Ls.)
  • MDR 2000, 1435
  • FamRZ 2001, 23
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 11/85

    Begriff der Vermögensverwaltung; Ansprüche eines Ehegatten wegen zweckwidriger …

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98
    Eine unmittelbare oder analoge Anwendung des § 667 BGB kommt, wie der Senat wiederholt klargestellt hat, hier nicht in Betracht (Urteile vom 29. Januar 1986 - IVb ZR 11/85 - FamRZ 1986, 558, 559 und vom 24. Juni 1987 - IVb ZR 49/86 - FamRZ 1988, 42, 43).

    Ebensowenig reicht für die Annahme eines Auftrags zur Vermögensverwaltung aus, daß der Beklagte im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft - aus Gefälligkeit gegenüber der Klägerin oder im Hinblick auf deren im Vergleich zum Beklagten ungünstigeren Gesundheitszustand - deren finanzielle Angelegenheiten miterledigt hat (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 aaO).

    Für die Voraussetzungen dieses Anspruchs trägt jedoch der Anspruchsteller - hier die Klägerin - die Darlegungs- und Beweislast (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - IVb ZR 11/85 - aaO 559 f.).

  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 49/86

    Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche nach gescheiterter Ehe - Begründung …

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98
    Eine unmittelbare oder analoge Anwendung des § 667 BGB kommt, wie der Senat wiederholt klargestellt hat, hier nicht in Betracht (Urteile vom 29. Januar 1986 - IVb ZR 11/85 - FamRZ 1986, 558, 559 und vom 24. Juni 1987 - IVb ZR 49/86 - FamRZ 1988, 42, 43).

    Im Hinblick auf die bei einer Vermögensverwaltung entstehenden Pflichten des verwaltenden Ehegatten zur Befolgung von Weisungen, Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung, Herausgabe des Erlangten und zur Haftung auf Schadensersatz bei Verstößen gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung dürfen, wie der Senat wiederholt erkannt hat, deshalb an die Feststellung eines Verwaltungsvertrages keine geringen Anforderungen gestellt werden (Urteile vom 29. Januar 1986 und vom 24. Juni 1987 aaO).

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 145/96

    Zulässigkeit eines Feststellungsurteils unter Vorbehalt der Bestimmung eines …

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98
    Die vom Berufungsgericht getroffene Feststellung kann nicht Gegenstand eines Grundurteils sein (vgl. BGH Urteil vom 13. Mai 1997 - VI ZR 145/96 - NJW 1997, 3176, 3177;… Zöller, ZPO 21. Aufl. 1999, § 304 Rdn. 3).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 39/18

    Ansprüche unter Miterben auf Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens …

    Dabei ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bedeutung einer Vollmacht unter zusammenlebenden Eheleuten (vgl. BGH, NJW 2000, 3199) auf andere Familienkonstellationen (vgl. insbesondere BGH, NJW 2001, 1131) nicht übertragbar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Mai 2017 - 9 U 167/15, FamRZ 2017, 1873).
  • OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13

    Erteilung einer Vorsorge- und Kontovollmacht: Rechtliche Qualifikation als …

    So hat der BGH angenommen, dass zwischen Eheleuten ein Auftragsverhältnis im Sinne der §§ 662 ff. BGB selbst dann nicht bestehe, wenn sie übereingekommen seien, während des Zusammenlebens die Aufgabenbereiche in der Weise zu regeln, dass einer von ihnen die Wirtschaftsführung allein übernehme und die verfügbaren Mittel im Wesentlichen aus den Einkünften oder dem Vermögen des anderen Ehegatten zuflössen (BGH, Urt. v. 5.7.2000 - XII ZR 26/98, bei juris Rn. 13).

    Dieser Wille des Erblassers hatte in der Vollmachtsurkunde seinen deutlichen Ausdruck gefunden (BGH, Urt. v. 19.9.1989 - XII ZR 26/98, bei juris Rn. 15).

  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 10 U 91/17

    Anspruch des Testamentsvollstreckers oder der Erben auf Abrechnung von …

    Bei derartigen Vertrauensverhältnissen soll der Handelnde grundsätzlich auch im Nachhinein nicht dem einseitigen Risiko ausgesetzt werden, Ausgaben genauer angeben und belegen zu müssen (vgl. OLG Schleswig…, Urteil vom 18.03.2014, 3 U 50/13 - juris Rn. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013, 3 U 1/12 - juris Rn.83; OLG Köln…, Urteil vom 19.09.2012, 16 U 196/11 - juris Rn. 6 ff.; OLG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 27/07 Rn. 31- juris Rn. 31 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2006, 4 U 102/05 - juris Rn.23; BGH NJW 2000, 3199).
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