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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,568
BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97 (https://dejure.org/1998,568)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1998 - XII ZR 33/97 (https://dejure.org/1998,568)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 (https://dejure.org/1998,568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1569 ff., § 1578 Abs. 3
    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier Teilzeitbeschäftigung des Unterhaltsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 297
  • MDR 1999, 161
  • FamRZ 1999, 372
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87

    Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der …

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    b) Der zweistufigen Berechnung des neben Altersvorsorgeunterhalt geschuldeten Elementarunterhalts bedarf es nicht, soweit im Wege der Anrechnungsmethode Einkünfte von der Unterhaltsquote abzuziehen sind (im Anschluß an Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1188 und vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 68/87 - FamRZ 1988, 1145, 1148).

    In Fällen besonders günstiger wirtschaftlicher Verhältnisse bedarf es nach Auffassung des Senats der zweistufigen Berechnung des Elementarunterhalts indessen nicht, weil der Vorsorgebedarf neben dem laufenden Unterhaltsbedarf befriedigt werden kann, ohne daß deshalb der Halbteilungsgrundsatz verletzt wird (Senatsurteile vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1188 und vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 68/87 - FamRZ 1988, 1145, 1148).

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    b) Der zweistufigen Berechnung des neben Altersvorsorgeunterhalt geschuldeten Elementarunterhalts bedarf es nicht, soweit im Wege der Anrechnungsmethode Einkünfte von der Unterhaltsquote abzuziehen sind (im Anschluß an Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1188 und vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 68/87 - FamRZ 1988, 1145, 1148).

    In Fällen besonders günstiger wirtschaftlicher Verhältnisse bedarf es nach Auffassung des Senats der zweistufigen Berechnung des Elementarunterhalts indessen nicht, weil der Vorsorgebedarf neben dem laufenden Unterhaltsbedarf befriedigt werden kann, ohne daß deshalb der Halbteilungsgrundsatz verletzt wird (Senatsurteile vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1188 und vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 68/87 - FamRZ 1988, 1145, 1148).

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Unter diesem Gesichtspunkt sind außer einer etwaigen früheren beruflichen Tätigkeit der Ehefrau die Dauer der Ehe und die wirtschaftliche Lage der Parteien maßgeblich mit zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 - FamRZ 1982, 148, 150; vom 11. April 1990 - XII ZR 42/89 - FamRZ 1990, 989, 990 f m.w.N.).

    Von einem Elternteil, der mehr als ein Kind betreut, kann eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nur in geringerem Umfang erwartet werden, als wenn nur ein Kind zu betreuen ist (Senatsurteil vom 11. April 1990 aaO S. 991).

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Danach sollen mit unterhaltsrechtlichen Mitteln die Nachteile ausgeglichen werden, die dem Berechtigten aus der ehebedingten Behinderung seiner Erwerbstätigkeit erwachsen (Senatsurteil vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442, 444).

    Die daraus für die Bemessung des Vorsorgeunterhalts folgende Anknüpfung an den laufenden Unterhalt hat der Senat sowohl für den Fall, daß der Unterhaltsberechtigte tatsächlich über kein eigenes Einkommen verfügt und deshalb in vollem Maße unterhaltsbedürftig ist (Senatsurteil vom 25. Februar 1981 aaO), als auch dann für gerechtfertigt gehalten, wenn der dem Unterhaltsberechtigten zugebilligte Elementarunterhalt lediglich in ergänzendem Unterhalt oder Aufstockungsunterhalt nach den §§ 1570 ff. BGB besteht, weil davon ausgegangen werden kann, daß in Höhe des zugerechneten eigenen Einkommens des Unterhaltsberechtigten eine der Höhe dieses Einkommens entsprechende Altersversorgung begründet wird, so daß auch der zuzubilligende Vorsorgeunterhalt lediglich der Aufstockung einer durch die Erwerbstätigkeit bereits erzielten Altersversorgung dient.

  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Das ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zu der unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung eines 6/7-Anteils des fiktiven Einkommens des Unterhaltsberechtigten Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 99/89 - FamRZ 1991, 307, 310).

    Für die Bemessung des angemessenen Vorsorgeunterhalts ist deshalb an den Betrag anzuknüpfen, den der Unterhaltsberechtigte als Unterhalt verlangen könnte, wenn er über die genannten Einkünfte nicht verfügen würde (…Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 6. Aufl. Rdn. 358;… Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1578 Rdn. 42;… Lohmann Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht 8. Aufl. Rdn. 235 f.;… Wendl/Gutdeutsch Unterhaltsrecht 4. Aufl. § 4 Rdn. 488;… Griesche in FamGb § 1578 Rdn. 84; vgl. auch Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 aaO S. 309 f., in dem der Senat die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts auf der Grundlage eines hypothetisch - ohne Abzug von anzurechnenden fiktiven Einkünften aus einer sozialversicherungsfreien Tätigkeit - angenommenen Unterhalts gebilligt hat, sowie Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 425 zu den Auswirkungen erzielbarer Einkünfte aus Kapitalvermögen auf den Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt).

  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 687/80

    Einbeziehung von Vorsorgeleistungen in den Unterhalt getrennt lebender und …

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    a) Zur Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts in Fällen, in denen der Elementarunterhaltsbedarf des Berechtigten teilweise durch Einkünfte aus einer sozialversicherungsfreien Teilzeitbeschäftigung gedeckt ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 21. April 1982 - IVb ZR 687/80 - FamRZ 1982, 679, 680).

    Er hat aber in einem Fall, in dem der laufende Lebensbedarf der nicht erwerbstätigen Ehefrau durch deren neuen Partner gedeckt wurde, die Zubilligung eines auf der Grundlage des ihr bei vorliegender vollständiger Unterhaltsbedürftigkeit zustehenden laufenden Unterhalts errechneten (isolierten) Vorsorgeunterhalts für angemessen gehalten, weil für die Ehefrau keine ihrem hypothetischen Unterhaltsanspruch entsprechende Altersversorgung begründet wurde (Senatsurteil vom 21. April 1982 - IVb ZR 687/80 - FamRZ 1982, 679, 680).

  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Das steht mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang, nach der eine infolge unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähiger tatsächlicher Aufwendungen erzielte Steuerersparnis außer Betracht zu bleiben hat, weil sie ohne jene Aufwendungen nicht einträte (Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - IVb ZR 68/85 - FamRZ 1987, 36, 37).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Bei einem Kind zwischen dem 11. und 15. Lebensjahr ist weitgehend anerkannt, daß dem betreuenden Elternteil eine Teilzeitbeschäftigung zugemutet werden kann, die aber nicht stets den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung erreichen muß (Senatsurteil vom 12. März 1997 - XII ZR 153/95 - FamRZ 1997, 671, 673 m.N.).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Für die Bemessung des angemessenen Vorsorgeunterhalts ist deshalb an den Betrag anzuknüpfen, den der Unterhaltsberechtigte als Unterhalt verlangen könnte, wenn er über die genannten Einkünfte nicht verfügen würde (…Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 6. Aufl. Rdn. 358;… Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1578 Rdn. 42;… Lohmann Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht 8. Aufl. Rdn. 235 f.;… Wendl/Gutdeutsch Unterhaltsrecht 4. Aufl. § 4 Rdn. 488;… Griesche in FamGb § 1578 Rdn. 84; vgl. auch Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 aaO S. 309 f., in dem der Senat die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts auf der Grundlage eines hypothetisch - ohne Abzug von anzurechnenden fiktiven Einkünften aus einer sozialversicherungsfreien Tätigkeit - angenommenen Unterhalts gebilligt hat, sowie Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 425 zu den Auswirkungen erzielbarer Einkünfte aus Kapitalvermögen auf den Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
    Die Frage, wie der Vorsorgeunterhalt zu ermitteln ist, wenn der Unterhaltsbedürftige eine Teilzeitbeschäftigung ohne entsprechende Altersvorsorge ausübt, hat der Senat damals offengelassen (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255, 257).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den …

  • BGH, 30.06.1982 - IVb ZR 695/80

    Anforderungen an eine Mahnung

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten …

    Grundsätzlich ist es allerdings nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht (entsprechend seinen Leitlinien, Nr. 1.7) die Steuererstattung für die Folgejahre fortgeschrieben hat, wenn die Bemessungsgrundlagen im Wesentlichen unverändert geblieben sind (vgl. Senatsurteile vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 -FamRZ 2003, 860, 863 und vom 21. Januar 2009 - XII ZR 54/06 - FamRZ 2009, 762, 765; zu den Grenzen der Fortschreibung vgl. Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 375) .
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils; …

    Im Hinblick auf die Zielsetzung des Versorgungsausgleichs hat er es stattdessen für gerechtfertigt gehalten, den Elementarunterhalt zu dem Entgelt aus einer Erwerbstätigkeit und den Vorsorgeunterhalt zu den Versicherungsbeiträgen in Beziehung zu setzen, die im Hinblick auf ein derartiges Erwerbseinkommen zu erreichen wären, und damit den Berechtigten hinsichtlich der Altersvorsorge so zu behandeln, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1990, 372, 373 f.).
  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf …

    Insoweit unterscheidet sich die heutige Rechtslage von der früheren Regelung, nach welcher die Tätigkeit sozialversicherungsfrei war (dazu Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373 f.).
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