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   AG Alsfeld, 18.12.2020 - 30 C 73/20 (72)   

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https://dejure.org/2020,49586
AG Alsfeld, 18.12.2020 - 30 C 73/20 (72) (https://dejure.org/2020,49586)
AG Alsfeld, Entscheidung vom 18.12.2020 - 30 C 73/20 (72) (https://dejure.org/2020,49586)
AG Alsfeld, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 30 C 73/20 (72) (https://dejure.org/2020,49586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Besichtigungs- und Betretungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Hundehaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verdacht auf illegale Hundehaltung begründet Besichtigungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu viele Hunde im Haus? - Hält die Mieterin vermutlich mehr Hunde als genehmigt, darf der Vermieter vor Ort die Lage prüfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Besichtigungsrecht des Vermieters bei zusätzlicher Hundehaltung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verdacht auf "illegale" Hundehaltung berechtigt Vermieter zur Hausbesichtigung! (IMR 2021, 356)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem

    Auszug aus AG Alsfeld, 18.12.2020 - 30 C 73/20
    Darüber hinaus ergibt sich der klägerische Anspruch auch aus §§ 535, 241 Abs. 2, 242 BGB, wonach ein Mieter auch ohne besondere vertragliche Absprache verpflichtet ist, den Vermieter zwecks Besichtigung oder zwecks Durchführung notwendiger Arbeiten in die Wohnung zu lassen (BGH NJW 2014, 2566).

    Voraussetzung eines Besichtigungs- und Betretungsrechts ist dabei stets das Vorliegen eines konkreten sachlichen Grundes (BGH NJW 2014, 2566).

  • AG Rheine, 04.03.2003 - 4 C 668/02

    Anspruch auf Duldung einer Besichtigung des Wohnung eines Mieters;

    Auszug aus AG Alsfeld, 18.12.2020 - 30 C 73/20
    Die unstreitige Hundehaltung durch die Beklagte begründet konkrete Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, die einen hinreichenden sachlichen Grund für ein Besichtigungs- und Betretungsrecht des Klägers darstellt (vgl. auch AG Rheine BeckRS 2003, 30920382; ferner zum Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung als sachlichen Grund - wenn auch im konkreten Fall verneinend - AG Ibbenbüren, BeckRS 1998, 30988330; Bub/Treier, Hdb. Geschäfts- und Wohnraummiete, Kap. III. Rn. 2720).

    Da der Kläger nur ein einmaliges Besichtigungsrecht ohne Vornahme von Arbeiten geltend macht und damit die Beeinträchtigung des Mietgebrauchs gering ist, setzt das Gericht diesen entsprechend einer monatlichen Nettokaltmiete auf 420, 00 Euro fest (vgl. auch AG Rheine BeckRS 2003, 30920382).

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus AG Alsfeld, 18.12.2020 - 30 C 73/20
    Ob die Beklagte möglicherweise einen Anspruch auch auf Haltung des fünften Hundes hat, kann gerade erst nach Besichtigung des Mietobjekts und der damit verbundenen Kenntniserlangung über alle abwägungsrelevanten Umstände - wie Zustand des Mietobjekts insbesondere vor dem Hintergrund der Tierhaltung, Größe, Art und Verhalten der Tiere (vgl. zu den einzelnen Abwägungskriterien BGH NZM 2008, 78) - festgestellt werden.
  • AG Ibbenbüren, 01.09.1998 - 13 C 77/97
    Auszug aus AG Alsfeld, 18.12.2020 - 30 C 73/20
    Die unstreitige Hundehaltung durch die Beklagte begründet konkrete Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, die einen hinreichenden sachlichen Grund für ein Besichtigungs- und Betretungsrecht des Klägers darstellt (vgl. auch AG Rheine BeckRS 2003, 30920382; ferner zum Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung als sachlichen Grund - wenn auch im konkreten Fall verneinend - AG Ibbenbüren, BeckRS 1998, 30988330; Bub/Treier, Hdb. Geschäfts- und Wohnraummiete, Kap. III. Rn. 2720).
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