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   AG Bad Oldesloe, 15.05.2002 - 2 C 566/01   

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https://dejure.org/2002,21337
AG Bad Oldesloe, 15.05.2002 - 2 C 566/01 (https://dejure.org/2002,21337)
AG Bad Oldesloe, Entscheidung vom 15.05.2002 - 2 C 566/01 (https://dejure.org/2002,21337)
AG Bad Oldesloe, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 2 C 566/01 (https://dejure.org/2002,21337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines Zeitmietvertrages wegen Zahlungsverzug von Mietzinszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 242, 273 BGB
    Kein Zurückbehaltungsrecht an Miete zur Erzwingung der Auskunft über Kautionsanlage

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 1027 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

    Auszug aus AG Bad Oldesloe, 15.05.2002 - 2 C 566/01
    Soweit der Beklagten wegen Zahlungsverzug gemäß § 544 BGS a.F. fristlos gekündigt wurde, kann der Kläger von der Beklagten den ihm durch die Kündigung entstandenen Schaden fordern (vgl. BGHZ 82, 121, 129 f. [BGH 28.10.1981 - VIII ZR 302/80] ; Staudinger/Emmerich, BGB, 13. Aufl, § 554 BGB Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.10.1997 - 12 U 29/97

    Auslegung der Aufrechnungsverbotsklausel in einem Gewerberaummietvertrag

    Auszug aus AG Bad Oldesloe, 15.05.2002 - 2 C 566/01
    Dem steht nicht entgegen, daß die Beklagte wohl möglich auf Rat ihres damaligen Rechtsbestandes, wie sich aus der Anlage 3 des Schriftsatzes vom 30. Oktober 2001 (Bl. 38 der Akte) ergab, zwei Monatesmieten nicht an den Kläger zur Auszahlung gebracht hatte, denn der Mieter muß sich die Fehlerhaftigkeit eines von ihm eingeholten fachkundigen Rates grundsätzlich nach § 278 Satz 1 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Köln, WuM 1998, Seiten 23-24; OLG München, ZMR 1996, Seiten 371-372; Fischer, ZMR 1994, Seite 311; Kokemüller, WuM 1999, Seiten 201-204).
  • OLG Schleswig, 27.10.1999 - 4 W 13/99

    Rechtsfolgen der dauernden Unvermietbarkeit eines Mietobjekts nach fristloser

    Auszug aus AG Bad Oldesloe, 15.05.2002 - 2 C 566/01
    Der Schadensersatzanspruch des Klägers umfaßt sämtliche Schäden, die ihm infolge der Kündigung wegen Zahlungsverzuges entstehen, insbesondere also den ihm entgehenden Mietzins für die vereinbarte Vertragsdauer (OLG Schleswig, WuM 2000, Seite 355) und die Differenz, die der Vermieter bei einer Neuvermietung, um die er sich im Zuge seiner Schadensminderungspflicht stets bemühen muß (OLG Schleswig, a.a.O.), der gekündigten Mietsache erzielt.
  • OLG München, 15.03.1996 - 21 U 5382/95

    Wirksamkeit der Wertsicherungsklausel in einem gewerblichen Mietvertrag

    Auszug aus AG Bad Oldesloe, 15.05.2002 - 2 C 566/01
    Dem steht nicht entgegen, daß die Beklagte wohl möglich auf Rat ihres damaligen Rechtsbestandes, wie sich aus der Anlage 3 des Schriftsatzes vom 30. Oktober 2001 (Bl. 38 der Akte) ergab, zwei Monatesmieten nicht an den Kläger zur Auszahlung gebracht hatte, denn der Mieter muß sich die Fehlerhaftigkeit eines von ihm eingeholten fachkundigen Rates grundsätzlich nach § 278 Satz 1 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Köln, WuM 1998, Seiten 23-24; OLG München, ZMR 1996, Seiten 371-372; Fischer, ZMR 1994, Seite 311; Kokemüller, WuM 1999, Seiten 201-204).
  • LG Hamburg, 06.07.1995 - 307 S 51/95
    Auszug aus AG Bad Oldesloe, 15.05.2002 - 2 C 566/01
    Dieser Annahme steht auch nicht die Entscheidung der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kiel (LG Kiel, WuM 1996, Seite 340) entgegen, denn die Voraussetzungen für die Annahme eines entschuldbaren Rechtsirrtums lagen nicht vor, als auch dieser Fall vom Streitgegenstand des vom Landgericht Kiel entschiedenen Prozesses insofern abweicht, als daß gerade nicht von einer gefestigten Rechtsprechung im Hinblick auf das Zurückbehaltungsrecht des Mietzinses wegen fehlender ordnungsgemäßer Kautionsanlage ausgegangen werden kann, wonach die Beklagte nicht zweifelsfrei von der Rechtmäßigkeit der Mietzurückhaltung ausgehen durfte.
  • AG Bremen, 22.09.1988 - 10 C 89/88
    Auszug aus AG Bad Oldesloe, 15.05.2002 - 2 C 566/01
    Hierbei verkennt das Gericht nicht, daß in der Literatur und zum Teil auch in der Rechtsprechnung die Ansicht vertreten wird, daß der Mieter in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht hat, wenn der Vermieter auf Verlangen den Nachweis gesetzeskonformer Anlagen nicht erbringt (vgl. Schmidt-Futterer/Blank, § 550 b BGB, Rn. 37; LG Mannheim, WuM 1990, Seite 293; AG Müllheim, WuM 1990, Seite 426; AG Bremen, WuM 1989, Seite 74).
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