Rechtsprechung
AG Bayreuth, 11.05.2021 - 102 C 191/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EGBGB Art. 240 § 5 Abs. 1 S. 1; GG Art. 14
Kein Anspruch auf Rückzahlung eines Ticketpreises bei coronabedingter Absage einer Veranstaltung - rewis.io
Veranstalter, Auslegung, Verbraucher, Streitwert, Anspruch, Erstattung, Stundung, Form, Kostenentscheidung, Eingriff, Insolvenz, Veranstaltung, Unzumutbarkeit, Sicherung, Interesse der Allgemeinheit
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Coronabedingte Absage einer Veranstaltung: Kein Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises ...
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Auszug aus AG Bayreuth, 11.05.2021 - 102 C 191/21
Die "Gutscheinlösung" ist auch erforderlich, denn ein anderes, gleich wirksames, das Eigentum aber weniger einschränkendes Mittel (BVerfG NJW 2017, 217 Rn. 289) ist nicht ersichtlich. - AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
Ausgefallenes Konzert von "Die Fantastischen Vier" - Beschränkung der …
Auszug aus AG Bayreuth, 11.05.2021 - 102 C 191/21
Insoweit werden die Alternativen einer staatlichen Absicherung (statt der Absicherung durch das von den Konzertbesuchern zugeflossene Kapital) oder einer freiwilligen (statt einer einseitig bestimmten) "Gutscheinlösung" diskutiert (vgl. AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.09.2020, Az. 31 C 2036/20). - BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus AG Bayreuth, 11.05.2021 - 102 C 191/21
Eine solche liegt vor, wenn der Gesetzgeber Rechte und Pflichten des Eigentümers generell-abstrakt festlegt (BVerfGE 52, 1, 27).
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus AG Bayreuth, 11.05.2021 - 102 C 191/21
Der im Grunde bestehende Rückzahlungsanspruch des Klägers fällt in den sachlichen Schutzbereich des Grundrechtes, denn dieser umfasst alle vermögenswerten Rechte, die die Rechtsordnung dem Berechtigten so zuordnet, dass dieser darüber privatnützig verfügen kann (BVerfGE 83, 201, 208 f.). - BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
Normenkontrolle I
Auszug aus AG Bayreuth, 11.05.2021 - 102 C 191/21
Maßstab ist insoweit die Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit; bloße Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit genügen - im Umkehrschluss zu Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG - nicht (BVerfGE 1, 184, 189). - AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
COVID-19-Gutscheinlösung gültig
Auszug aus AG Bayreuth, 11.05.2021 - 102 C 191/21
Hinzu kommt, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Bewertung, wem er die Last der finanziellen Sicherung zuweist, eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. AG Essen, Urteil vom 13.01.2021, Az. 13 C 278/20).