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   AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16   

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https://dejure.org/2017,13332
AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16 (https://dejure.org/2017,13332)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 26.01.2017 - 21 C 55/16 (https://dejure.org/2017,13332)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 21 C 55/16 (https://dejure.org/2017,13332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • mietrechtsiegen.de

    Fristlose Wohnungskündigung bei unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnung komplett untervermietet: Fristlose Kündigung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung einer Einzimmerwohnung bei unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Untervermietung einer kompletten Wohnung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Untervermietung einer Einzimmerwohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter hat keinen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung der gesamten Wohnung - Unbefugte Gebrauchsüberlassung selbst an Familienangehörige oder Lebenspartner rechtfertigt fristlose Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnung komplett untervermietet: Fristlose Kündigung möglich! (IMR 2018, 1086)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16
    Die unterschiedlichen Auslegungen der Instanzgerichte bei der Beurteilung dieses Tatbestandsmerkmals (vgl. Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 12. Auflage, § 553 Rn. 7) kann vorliegend dahinstehen, da selbst bei Zugrundelegung nicht zu strenger Anforderungen (vgl. BGH Urt. v. 23.11.2005 - VIII ZR 4/05; BGH Urt. v. 11.06.2014 - VIII ZR 349/13) es bei der gesetzlich normierten Anforderung verbleibt, dass sich die Überlassung nur auf einen Teil der Wohnung beziehen darf.
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 4/05

    Voraussetzungen der Erlaubnis zur Untervermietung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16
    Die unterschiedlichen Auslegungen der Instanzgerichte bei der Beurteilung dieses Tatbestandsmerkmals (vgl. Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 12. Auflage, § 553 Rn. 7) kann vorliegend dahinstehen, da selbst bei Zugrundelegung nicht zu strenger Anforderungen (vgl. BGH Urt. v. 23.11.2005 - VIII ZR 4/05; BGH Urt. v. 11.06.2014 - VIII ZR 349/13) es bei der gesetzlich normierten Anforderung verbleibt, dass sich die Überlassung nur auf einen Teil der Wohnung beziehen darf.
  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10

    Wohnraummiete: Unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund;

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16
    Zwar kann die auf eine unbefugte Gebrauchsüberlassung oder deren Fortsetzung gerichtete Kündigung rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Mieter zuvor eine Erlaubnis erbeten und ihm der Vermieter eine solche trotz berechtigten Interesses verweigert hat; §§ 242, 553 BGB (vgl. BGH Urt. v. 02.02.2011 - VIII ZR 74/10).
  • LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98

    Aufnahme naher Angehöriger in die Mietwohnung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16
    Dies gilt sogar dann, wenn der Mieter die Wohnung an Familienangehörige oder Lebenspartner überlässt (Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 12. Auflage, § 540 Rn. 43 f.; LG Hamburg, NZM 2000, 379; LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289; AG Neukölln GE 1996, 1433).
  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 56/86

    Formularmäßige Vereinbarung eines Widerrufsrechts hinsichtlich Untervermietung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16
    Im Übrigen kommt es aber auf die Erlaubniserteilung der damaligen Vermieterin auch nicht mehr an, da jedenfalls in den Abmahnungen der Klägerin zugleich ein Widerruf jeglicher Erlaubnis zu sehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.02.1987 - VIII ZR 56/86).
  • LG Berlin, 14.02.1994 - 67 S 297/93
    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16
    Dies gilt sogar dann, wenn der Mieter die Wohnung an Familienangehörige oder Lebenspartner überlässt (Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 12. Auflage, § 540 Rn. 43 f.; LG Hamburg, NZM 2000, 379; LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289; AG Neukölln GE 1996, 1433).
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