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   AG Berlin-Schöneberg, 17.04.1974 - 7 C 75/74   

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https://dejure.org/1974,3088
AG Berlin-Schöneberg, 17.04.1974 - 7 C 75/74 (https://dejure.org/1974,3088)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 17.04.1974 - 7 C 75/74 (https://dejure.org/1974,3088)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 17. April 1974 - 7 C 75/74 (https://dejure.org/1974,3088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Vereinbarung eines Vertragsstrafeversprechens bei Ladendiebstahl durch Betreten eines Geschäfts mit entsprechendem Aushang

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 339; BGB § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1823
  • VersR 1975, 166
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68

    Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 17.04.1974 - 7 C 75/74
    Die Zahlung des versprochenen Betrages soll in erster Linie die ordnungsgemäße Erfüllung des Hauptvertrages (Kauf) sichern, vgl. ... BGH NJW 1970, 29, 32 [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 20/68], und vielmehr nicht lediglich der leichteren Durchsetzung eines im einzelnen noch Ungewissen Schadensersatzanspruches dienen; sie stellt sich bei entsprechender Auslegung als unselbständiges Vertragsstrafeversprechen dar.

    Daß dem Kunden das Strafversprechen in Form einer allgemeinen Geschäftsbedingung abgezwungen worden ist, hindert nicht dessen Wirksamkeit, denn auch formularmäßig festgelegte Pauschalvereinbarungen können für den Fall einer Vertragsverletzung wirksam vereinbart werden (BGH NJW 1970, 29, 32) [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 20/68].

  • OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75

    Betrug zum Nachteil einer Ladendiebin über die Bedeutung der so genannten

    Zwar hat das Amtsgericht Schöneberg in einem Urteil vom 17. April 1974 - 7 C 75/74 (veröffentlicht in NJW 1974, 1823) - angenommen, daß aufgrund eines an einer nicht zu übersehenden Stelle angebrachten Plakats in einem Geschäft der Inhaber von einem Kunden im Falle des Diebstahls einen bestimmten Betrag als vertraglich vereinbarter Aufwendungsersatz, mithin als Vertragsstrafe verlangen könne (so grundsätzlich auch Canaris in NJW 1974, 521, 526, der es jedoch als unzulässig ansieht, die polizeiliche Anzeige von der Bereitschaft des Diebes zur Zahlung der Vertragsstrafe abhängig zu machen; vgl. auch die Regelung in § 2 Abs. 1 des Alternativ.-Entwurfes eines Gesetzes gegen Ladendiebstahl, abgedruckt in Recht und Staat Heft 439 Carstens ZRP 1975, 271).

    Hier kann jedoch dahingestellt bleiben, ob dieser Entscheidung zu folgen wäre (ablehnend Braun in MDR 1975, 629 [AG Berlin-Schöneberg 17.04.1974 - 7 C 75/74] ; vgl. auch Arzt in JUS 1974, 693).

    Im übrigen würden aber auch zivilrechtliche Ansprüche aus einer vereinbarten Vertragsstrafe wie auch aus Verschulden bei Vertragsschluß - culpa in contrahendo - hier aller Wahrscheinlichkeit nach an der Minderjährigkeit der Ladendiebin scheitern (so Canaris NJW 1974, 528; Braun MDR 1975, 629 [AG Berlin-Schöneberg 17.04.1974 - 7 C 75/74] , Carstens ZRP 1975, 271).

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