Rechtsprechung
AG Berlin-Wedding, 27.01.2022 - 13 C 29/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 535 BGB
Wohnraummiete - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gebrauchsgewährung, Split-Klimaanlage als mitvermietetes Zubehör
- mietrechtsiegen.de
Herstellung des funktionsfähigen Zustands einer mitvermieteten Split-Klimaanlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ansprüche auf Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen einer Klimaanlage
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Klimaanlage in Wohnung ist als Zubehör als mitvermietet anzusehen - Anspruch des Mieters auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05
Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen durch den Mieter
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 27.01.2022 - 13 C 29/21
Denn einem Verhalten eines Mieters, der den Mietvertrag in einer von dem Vermieter oder durch eine Besichtigung der Räume vermittelten Kenntnis eines bestimmten Zustands der Mietsache abschließt, kann nach §§ 133, 157 BGB grundsätzlich der objektive Erklärungswert zukommen, dass er diesen Zustand als vertragsmäßig akzeptiert und deshalb ein Erfüllungsanspruch des Mieters nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen sein (BGH, Urteil vom 18.04.2007 - XII ZR 139/05 - Kraemer/Paschke, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl. 2019, Kapitel III, Rn. 3062). - BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13
Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 27.01.2022 - 13 C 29/21
Der Verpflichtete muss sich im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.01.2014 - VII ZR 177/13 - BGH, Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 148/09 -). - BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09
Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den …
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 27.01.2022 - 13 C 29/21
Der Verpflichtete muss sich im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.01.2014 - VII ZR 177/13 - BGH, Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 148/09 -). - BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11
Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer …
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 27.01.2022 - 13 C 29/21
Für die Feststellung einer Verzögerung des Rechtsstreits kommt es allein darauf ankommt, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11 -).