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AG Dinslaken, 28.02.2018 - 16 F 350/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzungsentschädigung für die Benutzung des ehelichen Hauses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dinslaken, 28.02.2018 - 16 F 350/12
- OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - 8 UF 35/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 95/12
Wohnungsüberlassung an den getrenntlebenden Ehegatten: Berechnung eines …
Auszug aus AG Dinslaken, 28.02.2018 - 16 F 350/12
Dem Anspruch der Antragstellerin auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung können die von dem Antragsgegner zur Aufrechnung gestellten Ansprüche zivilrechtlicher Natur schon deshalb nicht entgegengehalten werden, weil diese als Familienstreitsache im Sinne von § 266 FamFG gemäß § 113 Abs. 1 Saz 2 FamFG weitgehend den Vorschriften der ZPO unterlägen, das auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung während der Trennung gerichtete Verfahren hingegen ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist, in dem der Amtsermittlungsgrundsatz allerdings unter Beachtung der Mitwirkungspflichten der Beteiligten, § 26 f. FamFG, gilt (Brandenburgisches OLG, C vom 19.02.2013 - 3 UF 95/12 -, juris).