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   AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15   

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AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15 (https://dejure.org/2017,11211)
AG Dresden, Entscheidung vom 06.03.2017 - 115 C 7609/15 (https://dejure.org/2017,11211)
AG Dresden, Entscheidung vom 06. März 2017 - 115 C 7609/15 (https://dejure.org/2017,11211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Welche Fakten sprechen für einen Kettenauffahrunfall

  • RA Kotz

    Kettenauffahrunfall - Anscheinsbeweis und Haftung

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Haftung bei Kettenauffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei einem Kettenauffahrunfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 28.02.2014 - 10 U 3878/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
    Jede Seite hat dabei die Umstände zu beweisen, die der Gegenseite zum Verschulden gereichen und aus denen sie für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.09.2009 - 12 U 26/03 Rdnr. 23; OLG München, Urteil vom 28.02.2014 - 10 U 3878/13, zitiert nach Juris).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, das heißt unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH, NJW 2012, 1953 unter II.2a).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
    Dabei kommt es nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (vgl. BGH, NJW 1992, 1684; OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - I-7 U 22/16, 7 U 22/16, zitiert nach Juris unter Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

    Auszug aus AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
    Dabei kommt es nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (vgl. BGH, NJW 1992, 1684; OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - I-7 U 22/16, 7 U 22/16, zitiert nach Juris unter Rdnr. 18).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
    Unabwendbar ist ein Ereignis, das auch bei äußerster möglicher Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BGH, NZV 2005, 305; OLG Koblenz, NZV 2006, 201).
  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13

    Ungeklärter Ablauf eines Kettenauffahrunfalls - Oberlandesgericht Hamm klärt, wer

    Auszug aus AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
    Bei einem Kettenauffahrunfall kommt ein Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Verursachung des Heckaufpralls durch den letzten in der Kette auffahrenden Fahrzeugteilnehmer jedoch nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass das ihm vorausfahrende Fahrzeug des Geschädigten rechtzeitig hinter seinem Vordermann zum Stehen gekommen ist und nicht durch einen Aufprall auf das vorausfahrende Fahrzeug den Bremsweg des ihm folgenden Fahrzeugs verkürzt hat (OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2014 - I-6 U 101/13, 6 U 101/13, zitiert nach Juris Leitsatz 1).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
    Jedoch ist nicht mit einem "ruckartigen" Stehenbleiben zu rechnen; vielmehr kann der nachfolgende Fahrer, wenn keine besonderen Umstände dem entgegenstehen, den vollen Weg einer Notbremsung des Vorausfahrenden bei Bemessung seines Abstandes einkalkulieren (BGH, Urteil vom 19.12.1986 - VI ZR 138/85, zitiert nach Juris Leitsatz 1).
  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
    Die hypothetische Nutzungsmöglichkeit ergibt sich daraus, dass die Tochter als Angehörige des Klägers beabsichtigte, den Pkw im Zeitraum der Wiederbeschaffung zu nutzen (vgl. BGH NJW 1974, 33).
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
    Der Nutzungsausfallschaden besteht aufgrund richterlicher Rechtsfortbildung, weil derjenige, der auf einen Mietwagen verzichtet, nicht schlechter gestellt werden soll als der, der sich einen Ersatz-Pkw mietet (BGH NJW 83, 444).
  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 364/51

    Hochspannungsleitung. Höhere Gewalt

    Auszug aus AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
    Hierin ist ein außergewöhnliches betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbares Ereignis zu verstehen, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden kann und das auch nicht im Hinblick auf seine Häufigkeit in Kauf genommen zu werden braucht (BGHZ 7, 338; OLG München, Urteil vom 27.07.2007 - 10 U 2604/06, zitiert nach Juris unter Rdnr. 12).
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04

    Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 12 U 26/03

    Werklieferungsvertrag: Nachbesserung durch Neuherstellung vor Gefahrübergang

  • OLG München, 27.07.2007 - 10 U 2604/06
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