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   AG Ellwangen/Jagst, 12.02.2018 - 2 M 147/18   

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AG Ellwangen/Jagst, 12.02.2018 - 2 M 147/18 (https://dejure.org/2018,2782)
AG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 12.02.2018 - 2 M 147/18 (https://dejure.org/2018,2782)
AG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 2 M 147/18 (https://dejure.org/2018,2782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16 ZPO, § 802c ZPO, § 802e ZPO, § 802f ZPO
    Örtliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers für die Abnahme der Vermögensauskunft von einem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht in dessen Bezirk befindlichen Schuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07

    Zuständigkeit zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bei gleichzeitiger

    Auszug aus AG Ellwangen/Jagst, 12.02.2018 - 2 M 147/18
    Hat der Schuldner einen Wohnsitz, befindet sich dieser aber im Ausland, knüpft die internationale und örtliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers an den Aufenthaltsort an (vgl. zur internationalen Zuständigkeit auch (Musielak, a.a.O., § 802e Rn. 2; BGH, Beschluss vom 17.07.2008, I ZB 80/07, Gründe II 2 a, zu § 899 ZPO a.F.).

    Dass die für den Gerichtsstand einer Person maßgeblich Vorschrift des § 16 ZPO auch für die Definition des Begriffs des Aufenthaltsorts i.S.d. § 802e ZPO herangezogen werden kann, hat der BGH in seinem Beschluss vom 17.07.2008 (I ZB 80/07, Gründe II. 2. b)) klargestellt.

  • AG Neustadt am Rübenberge, 12.11.2007 - 81a M 20907/07

    Zwangsvollstreckung: (Un-)Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers zur Abnahme der

    Auszug aus AG Ellwangen/Jagst, 12.02.2018 - 2 M 147/18
    Der Beschluss des AG Neustadt (Rübenberge) vom 12.11.2007 (81a M 20907/07) steht dem nicht entgegen.
  • AG Frankfurt/Main, 19.01.2011 - 82 M 15999/10
    Auszug aus AG Ellwangen/Jagst, 12.02.2018 - 2 M 147/18
    Es genügt dann, wenn sich der Schuldner zum Zeitpunkt des erfolglosen Pfändungsversuchs im Gerichtsbezirk aufhält (BGH, a.a.O., Gründe, II 2 b; AG Frankfurt, Beschluss vom 19.01.2001, 82 M 15999/10).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZB 93/10

    Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der

    Auszug aus AG Ellwangen/Jagst, 12.02.2018 - 2 M 147/18
    Dies ist ausreichend (Musielak, ZPO, 14. Aufl., § 750 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 21.07.2011, I ZB 93/10).
  • KG, 28.05.1998 - 28 AR 36/98
    Auszug aus AG Ellwangen/Jagst, 12.02.2018 - 2 M 147/18
    Die herrschende Meinung vor der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle (so Stein-Jonas, a.a.O.; KG Berlin, Beschluss vom 28.05.1998, 28 AR 36/98) begründete ihre Auslegung, wonach für die Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung abzustellen sei, mit einem Verweis auf § 263 Nr. 2 ZPO a.F. (jetzt § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO).
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