Rechtsprechung
AG Frankenthal, 14.12.2016 - 3a C 298/16 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 10 Abs 2 WoEigG, § 13 Abs 1 WoEigG, § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 1 WoEigG, § 15 Abs 2 WoEigG
Wohnungseigentumssache: Wesentliche Beeinträchtigung des Wohnwerts von Eigentumswohnungen durch die Nutzung einer gewerblichen Teileigentumseinheit als Mode-Outlet nach vorheriger Nutzung als Modehaus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung der gewerblichen Nutzung der Teileigentumseinheit zum Betrieb eines Mode-Outlets
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1
Keine Unterlassung der Nutzung eines Teil- und Sondereigentums als "Mode-Outlet" bei vorheriger Nutzung als Modehaus - ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teilungserklärung erlaubt gewerbliche Nutzung: Mode-Outlet ist zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mode-Outlet zulässig, wenn gewerbliche Nutzung in Teileigentum erlaubt ist! (IMR 2017, 198)