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AG Görlitz, 13.05.1994 - 4 C 146/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.11.1989 - III ZR 162/88
Anspruch aus einem sittenwidrigen Ratenkreditvertrag - Rechtskraftfähigkeit eines …
Auszug aus AG Görlitz, 13.05.1994 - 4 C 146/94
Auch das Schreiben vom 29.12.1992 hat insoweit nicht zur Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens vom 16.11.1992 geführt, da Nachbesserungen eines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich nicht zulässig sind (vergl. LG Düsseldorf WM 1992, 255, LG Saarbrücken WM 1990, 393). - BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92
Auszug aus AG Görlitz, 13.05.1994 - 4 C 146/94
Zum Schutz der Mieter der neuen Bundesländer muß daher auch für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 11 Abs. 4 MHG gelten, daß der Vermieter zur Kündigung nach 554 BGB dann nicht berechtigt ist, wenn der Mieter wegen Zweifels an der Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens die Erhöhungsbeträge nicht zahlt (vergl. Bezirksgericht Chemnitz, Urteil vom 23.11.1992 AZ: 2 S 322/92).