Rechtsprechung
AG Göttingen, 01.10.2010 - 74 IN 204/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 InsO; § 42 Abs. 2 BGB
Insolvenzantragspflicht des § 42 Abs. 2 BGB für jedes Vorstandsmitglied verdrängt die satzungsmäßige Regelung einer Vertretung durch nur einige Organmitglieder; Verdrängung der satzungsmäßigen Regelung einer Vertretung durch den Vorstand i.S.d. Insolvenzantragspflicht des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzantragspflicht des § 42 Abs. 2 BGB für jedes Vorstandsmitglied verdrängt die satzungsmäßige Regelung einer Vertretung durch nur einige Organmitglieder; Verdrängung der satzungsmäßigen Regelung einer Vertretung durch den Vorstand i.S.d. Insolvenzantragspflicht des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 394 (Ls.)