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   AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19   

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https://dejure.org/2020,43999
AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19 (https://dejure.org/2020,43999)
AG Hamburg, Entscheidung vom 08.09.2020 - 25a C 286/19 (https://dejure.org/2020,43999)
AG Hamburg, Entscheidung vom 08. September 2020 - 25a C 286/19 (https://dejure.org/2020,43999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung wegen geplanter WEG-Wohnungszusammenlegung zulässig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung wegen geplanter Wohnungszusammenlegung zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung zur Verbindung zweier nebeneinanderliegender Wohnungen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarf erst nach Umbau: Wie weit müssen Umbauplanungen des Vermieters vorangeschritten sein? (IMR 2021, 188)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Auszug aus AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19
    Zur Wahrung berechtigter Belange des Misters dürfen die Gerichte lediglich den Eigennutzungswunsch des Vermieters darauf überprüfen, ob er ernsthaft verfolgt wird, ob er von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen ist oder ob er rechtsmissbräuchlich ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2019, VIII ZR 180/18, Rn. 18 f.).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19
    Die Interessen des Mieters am Erhalt der Wohnung sind nicht im Rahmen des § 573 BGB, sondern ausschließlich auf dessen Widerspruch gegen die Kündigung nach § 574 BGB zu berücksichtigen (BGH NJW 1988, 904).
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19
    Im Übrigen wäre die Einrichtung eines Lebensmittelpunktes in der betroffenen Wohnung aber auch nicht einmal zwingende Voraussetzung für die Anmeldung von Eigenbedarf (BVerfG, Beschluss vom 23.04.2014, 1 BvR 2851/13).
  • AG Karlsruhe, 15.07.2015 - 9 C 299/14

    Durchbruch durch tragende Wand: Zulässig, wenn nicht nachteilig!

    Auszug aus AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19
    Eine solche droht hier aber gerade nicht, da die Beklagte die mittlerweile erfolgte Zustimmung durch die WEG überhaupt nicht in Abrede stellt Zudem wäre hier ungeachtet dessen zu Gunsten der Kläger auch zu berücksichtigen, dass ein Wanddurchbruch durch eine im Gemeinschaftseigentum stehende Wand zum Zwecke der Verbindung zweier nebeneinanderliegender Wohnungen durch einen Miteigentümer stets zulässig ist, wenn hierdurch keine Gefahren für das Gebäude begründet werden, namentlich weder Statik noch Brandschutz gefährdet werden (Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2015, 9 C 299/14 WEG).
  • OLG Frankfurt, 25.06.1992 - 20 REMiet 7/91

    Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Selbstnutzungswunsch Umbaumaßnahmen

    Auszug aus AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19
    Andernfalls liefe der Vermieter Gefahr, im Voraus nicht unerhebliche Kosten (etwa für einen Architekten, einen Statiker, die Baugenehmigung selbst) aufwenden zu müssen, ohne sicher sein zu können, dass im Räumungsrechtsstreit sein Eigenbedarf vom Gericht nicht unter einem rechtlichen Aspekt verneint wird, der nicht damit begründet wird, dass die gekündigte Wohnung seinen Nutzungswunsch überhaupt nicht erfüllen kann (OLG Frankfurt NJW 1992, 2300, 2301).
  • BVerfG, 23.12.1993 - 1 BvR 853/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19
    Als ein vernünftiges Interesse wäre sogar der Wunsch, eine größere Wohnung zu erhalten, anerkannt, da es den Gerichten nicht zusteht, eigene Vorstellungen von angemessenem oder zweckmäßigem Wohnen an die Stelle des Vermieters zu setzen (BVerfG NJW-RR 1994, 333, 333).
  • LG Hamburg, 25.06.2009 - 333 S 67/08

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung bei einem noch nicht genehmigten

    Auszug aus AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19
    (1) Zu berücksichtigen ist insoweit, dass bei Ausspruch der Kündigung eine vollständige, in alle Einzelheiten gehende Planung ebenso wenig vorliegen muss wie eine Baugenehmigung (LG Hamburg, Urteil vom 25.06.2009, 333 S 67/08, Rn. 16).
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