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   AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625   

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AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625 (https://dejure.org/2017,55876)
AG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2017 - 3712E/01/0625 (https://dejure.org/2017,55876)
AG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 3712E/01/0625 (https://dejure.org/2017,55876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 RDG, § 2 Abs 2 RDG, § 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RDG
    Eintragung als Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen: Beschränkung des Geschäftsmodells auf den Forderungseinzug lediglich als Nebenleistung einer erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 759
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625
    Dies ergibt sich aus Wortlaut, Gesetzgebungsgeschichte, Zweck und systematischer Einordnung des § 2 Abs. 1 RDG (BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 107/14 -, Rn. 43, juris).
  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625
    Im Mittelpunkt jener Entscheidungen stand allerdings die Abgrenzung zwischen einem erlaubnisfreien "echten Forderungskauf" und dem Erwerb im Wege einer Inkassozession, bei der aufgrund der Vertragskonstruktion das wirtschaftliche Risiko dem Versicherungsnehmer verbleibt (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 410; BGH, VersR 2017, 605, 606; OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 196505; OLG Nürnberg, VersR 2013, 843).
  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625
    Ein demnach erforderliches "eigenständiges Geschäft" liegt aber nur dann vor, wenn die Forderungseinziehung innerhalb einer ständigen haupt- oder nebenberuflichen Inkassotätigkeit oder außerhalb einer solchen nicht lediglich als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit erfolgt (BGH, NJW 2013, 59).
  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 373/13

    Rechtsdienstleistung: Vorliegen eines echten Forderungskaufs; Abtretung der

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625
    Im Mittelpunkt jener Entscheidungen stand allerdings die Abgrenzung zwischen einem erlaubnisfreien "echten Forderungskauf" und dem Erwerb im Wege einer Inkassozession, bei der aufgrund der Vertragskonstruktion das wirtschaftliche Risiko dem Versicherungsnehmer verbleibt (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 410; BGH, VersR 2017, 605, 606; OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 196505; OLG Nürnberg, VersR 2013, 843).
  • OLG Nürnberg, 20.12.2012 - 8 U 607/12

    Verkauf einer Lebensversicherung: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das RDG

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625
    Im Mittelpunkt jener Entscheidungen stand allerdings die Abgrenzung zwischen einem erlaubnisfreien "echten Forderungskauf" und dem Erwerb im Wege einer Inkassozession, bei der aufgrund der Vertragskonstruktion das wirtschaftliche Risiko dem Versicherungsnehmer verbleibt (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 410; BGH, VersR 2017, 605, 606; OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 196505; OLG Nürnberg, VersR 2013, 843).
  • LG Wiesbaden, 14.06.2012 - 2 O 366/11

    Nichtigkeit der Abtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen wegen

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625
    Die Prüfung, ob die Geltendmachung von über den Rückkaufswert hinausgehenden Ansprüchen möglich ist, bedarf einer eingehenden rechtlichen Prüfung und insbesondere auch der Auseinandersetzung mit versicherungs- und gegebenenfalls europarechtlichen Fragen (LG Wiesbaden, Urteil vom 14. Juni 2012 - 2 O 366/11 -, Rn. 60 ff, juris; ebenso LG Aachen, Urteil vom 27.04.2012, - 9 O 626/10 -, juris Rn 55).
  • LG Aachen, 27.04.2012 - 9 O 626/10

    Wirksamkeit von Tätigkeiten eines Inkassounternehmens bei Fehlen einer

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625
    Die Prüfung, ob die Geltendmachung von über den Rückkaufswert hinausgehenden Ansprüchen möglich ist, bedarf einer eingehenden rechtlichen Prüfung und insbesondere auch der Auseinandersetzung mit versicherungs- und gegebenenfalls europarechtlichen Fragen (LG Wiesbaden, Urteil vom 14. Juni 2012 - 2 O 366/11 -, Rn. 60 ff, juris; ebenso LG Aachen, Urteil vom 27.04.2012, - 9 O 626/10 -, juris Rn 55).
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