Rechtsdienstleistungsgesetz
Teil 3 - Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen (§§ 10 - 15b) |
(1) 1Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen:
1. | Inkassodienstleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1), | |
2. | Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung, | |
3. | Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden. |
2Die Registrierung kann auf einen Teilbereich der in Satz 1 genannten Bereiche beschränkt werden, wenn sich der Teilbereich von den anderen in den Bereich fallenden Tätigkeiten trennen lässt und der Registrierung für den Teilbereich keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses entgegenstehen.
(2) 1Die Registrierung erfolgt auf Antrag. 2Soll die Registrierung nach Absatz 1 Satz 2 für einen Teilbereich erfolgen, ist dieser im Antrag zu bezeichnen.
(3) 1Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. 2Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden. 3Ist die Registrierung auf einen Teilbereich beschränkt, muss der Umfang der beruflichen Tätigkeit den Rechtsuchenden gegenüber eindeutig angegeben werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10.08.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.10.2021 | Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt | 10.08.2021 | |
18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 | |
08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 | |
01.08.2013 | Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) | 23.07.2013 |
leistungen aufgrund besonderer Sachkunde § 11Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen § 11a(weggefallen) § 12Registrierungs-
voraussetzungen § 13Registrierungs-
verfahren § 13aDarlegungs-
und Informations-
pflichten bei Inkasso-
dienstleistungen gegenüber Privatpersonen § 13bDarlegungs-
und Informations-
pflichten bei Inkasso-
dienstleistungen für Verbraucher § 13cVergütungs-
vereinbarungen für Inkasso-
dienstleistungen und Rechtsdienst-
leistungen in einem ausländischen Recht § 13dVergütung der Rentenberater § 13eErstattungsfähigkeit der Kosten von Inkasso-
dienstleistern § 13fBeauftragung von Rechtsanwälten und Inkasso-
dienstleistern § 13gUmgang mit Fremdgeldern § 13hAufsichtsmaßnahmen § 14Widerruf der Registrierung § 14aBestellung eines Abwicklers für Rentenberater § 15Vorübergehende Rechtsdienst-
leistungen § 15aStatistik § 15bBetrieb ohne Registrierung
Rechtsprechung zu § 10 RDG
427 Entscheidungen zu § 10 RDG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - 4 B 1590/20
Widerruf der Registrierung eines Inkassodienstleisters
- BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18
Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox" ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 28.08.2018 - 63 S 1/18
Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" unwirksam
- LG Berlin, 28.08.2018 - 63 S 1/18
- BGH, 07.03.2023 - VI ZR 180/22
Erfolgshonorar bei Inkassodienstleistung zulässig?
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.12.2019 - VI ZR 71/19
Kenntnis des Täters von sämtlichen tatsächlichen Umstände und Erfassen des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 05.02.2019 - 12 U 82/18
Kapitalanlage; Rechtsdienstleistung: Verbotsirrtum hinsichtlich der ...
- OLG Stuttgart, 05.02.2019 - 12 U 82/18
- BGH, 30.07.2019 - VI ZR 486/18
Vorsätzliches Handeln des Organwalters als Voraussetzung für einen Anspruch auf ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 13.11.2018 - 17 U 110/17
Kapitalanlagegeschäft unter Einbeziehung des vom Anlageempfänger einzuziehenden ...
- OLG Karlsruhe, 13.11.2018 - 17 U 110/17
- BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 418/21
Zur Zulässigkeit eines "Sammelklageninkassos" für Schweizer Erwerber im ...
Querverweise
Auf § 10 RDG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen
- Rechtsdienstleistungsregister
- § 16 (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
- Feststellung der Forderungen
- § 174 (Anmeldung der Forderungen)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozessbevollmächtigte und Beistände
- § 79 (Parteiprozess)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 6 (Anwendungsbereich)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Begriffsbestimmungen, Verpflichtete und risikobasierter Ansatz
- § 2 (Verpflichtete, Verordnungsermächtigung)
- Geldwäschegesetz (GwG a.F.)
- Begriffsbestimmungen und Verpflichtete
- § 2 (Verpflichtete)
- Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
- § 1 (Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz)
- Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV)
- § 5 (Berufshaftpflichtversicherung)