Rechtsdienstleistungsgesetz
| Teil 5 - Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften (§§ 18 - 20) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
| 1. | entgegen § 3 eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung geschäftsmäßig erbringt, | |
| 2. | einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Absatz 1 Satz 1, § 13h Absatz 2 Satz 3 oder § 15 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 7 Satz 2, zuwiderhandelt, | |
| 3. | einer vollziehbaren Auflage nach § 10 Absatz 3 Satz 1 zuwiderhandelt, | |
| 4. | entgegen § 11 Absatz 4 eine dort genannte Berufsbezeichnung oder Bezeichnung führt oder | |
| 5. | entgegen § 13g fremde Gelder nicht oder nicht rechtzeitig weiterleitet und nicht oder nicht rechtzeitig einzahlt. |
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
| 1. | entgegen § 13 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Satz 2, entgegen § 13 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 13a Absatz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, | |
| 2. | entgegen § 13a Absatz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder | |
| 3. | entgegen § 13a Absatz 3 oder 4 Satz 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt. |
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Bundesamt für Justiz.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 10.03.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften | 10.03.2023 | |
| 01.10.2021 | Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt | 10.08.2021 | |
| 01.10.2021 | Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften | 22.12.2020 | |
| 18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 | |
| 09.10.2013 | Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken | 01.10.2013 |
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Rechtsprechung zu § 20 RDG
45 Entscheidungen zu § 20 RDG in unserer Datenbank:
- BGH, 10.12.2019 - VI ZR 71/19
Inkassogeschäft: Verbotsirrtum bei Irren über Registrierungspflicht; Ansprüche ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 05.02.2019 - 12 U 82/18
Kapitalanlage; Rechtsdienstleistung: Verbotsirrtum hinsichtlich der ...
- OLG Stuttgart, 05.02.2019 - 12 U 82/18
- BGH, 16.06.2020 - VI ZR 253/19
Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche nach einer fehlgeschlagenen ...
- BGH, 30.07.2019 - VI ZR 486/18
Tatbestandsirrtum bei Annahme einer zulässigen Rechtsdienstleistung
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 13.11.2018 - 17 U 110/17
Kapitalanlagegeschäft unter Einbeziehung des vom Anlageempfänger einzuziehenden ...
- OLG Karlsruhe, 13.11.2018 - 17 U 110/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2021 - 1 B 12.18
Bindungswirkung der Zulassung der Berufung; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12
Abrechnung von Rettungsdienstgebühren gegenüber Krankenkasse - ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 18.01.2012 - 21 K 380.09
Rückzahlung von Rettungsdienstgebühren
- VG Berlin, 18.01.2012 - 21 K 380.09
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2024 - L 14 KR 59/24
Krankenversicherung - Vergütung für Krankentransportleistungen - Schiedsverfahren ...
- VG Neustadt, 25.04.2022 - 3 K 412/21
Aufsicht über Rechtsdienstleistungen; hinreichend genaue Bezeichnung von bei ...
Querverweise
Auf § 20 RDG verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Ausübung der Hilfe in Steuersachen
- Verbot und Untersagung
- § 5 (Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen)