Rechtsdienstleistungsgesetz
Teil 3 - Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen (§§ 10 - 15b) |
1Beauftragt der Gläubiger einer Forderung mit deren Einziehung sowohl einen Inkassodienstleister als auch einen Rechtsanwalt, so kann er die ihm dadurch entstehenden Kosten nur bis zu der Höhe als Schaden ersetzt verlangen, wie sie entstanden wären, wenn er nur einen Rechtsanwalt beauftragt hätte. 2Dies gilt für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Aufträge. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Schuldner die Forderung erst nach der Beauftragung eines Inkassodienstleisters bestritten hat und das Bestreiten Anlass für die Beauftragung eines Rechtsanwalts gegeben hat.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10.08.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.10.2021 | Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt | 10.08.2021 |
leistungen aufgrund besonderer Sachkunde § 11Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen § 11a(weggefallen) § 12Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung § 13Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung § 13aDarlegungs-
und Informations-
pflichten bei Inkasso-
dienstleistungen gegenüber Privatpersonen § 13bDarlegungs-
und Informations-
pflichten bei Inkasso-
dienstleistungen für Verbraucher § 13cVergütungs-
vereinbarungen für Inkasso-
dienstleistungen und Rechtsdienst-
leistungen in einem ausländischen Recht § 13dVergütung der Rentenberater § 13eErstattungsfähigkeit der Kosten von Inkasso-
dienstleistern § 13fBeauftragung von Rechtsanwälten und Inkasso-
dienstleistern § 13gUmgang mit Fremdgeldern § 13hAufsichtsmaßnahmen § 14Widerruf der Registrierung § 14aBestellung eines Abwicklers für Rentenberater § 15Vorübergehende Rechtsdienst-
leistungen § 15aStatistik § 15bBetrieb ohne Registrierung
Rechtsprechung zu § 13f RDG
2 Entscheidungen zu § 13f RDG in unserer Datenbank:
- OLG Dresden, 14.10.2022 - 12 W 491/22
1. Wird vom Gläubiger vorgerichtlich zunächst ein Inkassounternehmen beauftragt, ...
- BGH, 07.12.2022 - VIII ZR 81/21
Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Inkassokosten; Beauftragung eines ...