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   AG Hamburg-Altona, 30.12.2015 - 319a C 83/15   

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https://dejure.org/2015,56003
AG Hamburg-Altona, 30.12.2015 - 319a C 83/15 (https://dejure.org/2015,56003)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 30.12.2015 - 319a C 83/15 (https://dejure.org/2015,56003)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - 319a C 83/15 (https://dejure.org/2015,56003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Fristlose Mietvertragskündigung: Rechtmitteleinlegung gegen Einstellungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betrugsanzeige des Mieters als fristloser Kündigungsgrund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Einlegung eines Rechtsmittels gegen Einstellungsbescheid nach erstatteter Strafanzeige - Schwere Treuepflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05

    Verzug des Mieters mit den Mietzahlungen bei Tod des Vermieters

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 30.12.2015 - 319a C 83/15
    § 566 BGB greift nicht bei Eigentumsübertragung unter Nießbrauchvorbehalt nach §§ 1068, 1030 BGB (vgl. BGH NJW 2006, 51; Palandt, 73. Aufl., § 566 Rn. 8 und § 1030 Rn. 4 m. w. Nw.).
  • BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97

    Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 30.12.2015 - 319a C 83/15
    Veranlasst eine Partei durch Pflichtverletzung die andere Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, so hat sie den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen (BGH NJW 00, 2342; Palandt, a. a. O., § 543 Rn. 61 m. Nw.).
  • BVerfG, 02.10.2001 - 1 BvR 1372/01

    Zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen leichtfertig erstatteter

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 30.12.2015 - 319a C 83/15
    a) Es entspricht der im Einklang mit der allgemeinen Auffassung der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 1372/01, NZM 2002, 61 mit umfassendem Nachweis von Rspr. und Lit.), dass eine grundlose Strafanzeige gegen den anderen Vertragspartner eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung darstellen kann, die zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 (vormals 554 a) BGB berechtigt.
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