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   AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21   

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https://dejure.org/2022,20986
AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21 (https://dejure.org/2022,20986)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 24.05.2022 - 750 C 17/21 (https://dejure.org/2022,20986)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 750 C 17/21 (https://dejure.org/2022,20986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 19 WoEigG, § 44 Abs 1 S 2 WoEigG, § 49 GKG
    Gerichtliche Ersetzung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Ermittlung der Ursachen von Feuchtigkeitsschäden am Gemeinschaftseigentum mit Ausstrahlung auf das Sondereigentum unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage der Wohnungseigentümergemeinschaft; Streitwert ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschlussersetzungskage bedarf keines konkreten Klageantrags; § 44 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuchtigkeitsschäden am Gemeinschaftseigentum

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Entscheidung ist derjenige der letzten mündlichen Verhandlung (BGH NZM 2018, 611; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 44 Rn. 198).

    Ob schon bei der Ablehnung des Beschlussantrags und der grundsätzlich notwendigen Vorbefassung der Wohnungseigentümer eine Notwendigkeit, also eine Handlungspflicht der Wohnungseigentümer bestand, ist also unerheblich (BGH NZM 2018, 611 Rdnr. 26).

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21
    Das Gericht hat die durch einen notwendigen Beschluss festzulegende Regelung nach denselben Maßstäben zu treffen, wie sie das Gesetz den Wohnungseigentümern vorgibt (BGH NJW-RR 2018, 522 Rdnr. 10; NJW 2017, 64 Rdnr. 22; LG Frankfurt a. M. ZWE 2020, 56 Rdnr. 13); Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 44 Rdnr. 198, 199, 200).

    Diese berücksichtigt die angespannte Finanzlage der Gemeinschaft sowie den Grundsatz, dass das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer zu wahren ist und eine Beschlussersetzung stets nur soweit gehen darf, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist (st.Rspr. des BGH, vgl. NJW 2018, 552 Rdnr. 13; NZM 2018, 615 Rdnr. 124; NJW 2017, 64 Rdnr. 31).

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21
    Deren Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1000 Euro anzusetzen (BGH, NJW-RR 2011, 1026).
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21
    Ausreichend ist die Nennung eines Rechtsschutzziels, da das Gericht eine Ermessenentscheidung zu treffen hat (BGH NJW 2013, 2271 Rdnr. 23).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17

    Rechtskraft eines Urteils als Ersetzung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21
    Das Gericht hat die durch einen notwendigen Beschluss festzulegende Regelung nach denselben Maßstäben zu treffen, wie sie das Gesetz den Wohnungseigentümern vorgibt (BGH NJW-RR 2018, 522 Rdnr. 10; NJW 2017, 64 Rdnr. 22; LG Frankfurt a. M. ZWE 2020, 56 Rdnr. 13); Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 44 Rdnr. 198, 199, 200).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21
    Diese berücksichtigt die angespannte Finanzlage der Gemeinschaft sowie den Grundsatz, dass das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer zu wahren ist und eine Beschlussersetzung stets nur soweit gehen darf, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist (st.Rspr. des BGH, vgl. NJW 2018, 552 Rdnr. 13; NZM 2018, 615 Rdnr. 124; NJW 2017, 64 Rdnr. 31).
  • BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16

    Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21
    Diese berücksichtigt die angespannte Finanzlage der Gemeinschaft sowie den Grundsatz, dass das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer zu wahren ist und eine Beschlussersetzung stets nur soweit gehen darf, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist (st.Rspr. des BGH, vgl. NJW 2018, 552 Rdnr. 13; NZM 2018, 615 Rdnr. 124; NJW 2017, 64 Rdnr. 31).
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