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   AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10   

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https://dejure.org/2011,5610
AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10 (https://dejure.org/2011,5610)
AG Kehl, Entscheidung vom 23.09.2011 - 5 C 199/10 (https://dejure.org/2011,5610)
AG Kehl, Entscheidung vom 23. September 2011 - 5 C 199/10 (https://dejure.org/2011,5610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schwacke-Liste ist ab 2009 für den Postleitzahlenbereich 776 keine zuverlässige Schätzungsgrundlage mehr. Keine Heranziehung des Mittelwertes von Fraunhofer und Schwacke im konkreten Fall.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Zuschlag von 20 % auf den vom Fraunhofer-Mietpreisspiegel ermittelten Wert ist bei der Ermittlung der angemessenen Mietwagenkosten i.R.d. Schadensersatzes aus einem Verkehrsunfall sachgerecht; Geltendmachung von Mietwagenkosten i.R.e. Schadenersatzes aus einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedenken gegen Schwacke-Liste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuschlag von 20 % auf den vom Fraunhofer-Mietpreisspiegel ermittelten Wert ist bei der Ermittlung der angemessenen Mietwagenkosten i.R.d. Schadensersatzes aus einem Verkehrsunfall sachgerecht; Geltendmachung von Mietwagenkosten i.R.e. Schadenersatzes aus einem ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Kehl, 28.02.2011 - 4 C 205/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Richterliche Schätzung der erstattungsfähigen

    Auszug aus AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
    Es bestehen deutliche Anhaltspunkte dafür, dass sich die bekannten und hinlänglich diskutierten methodischen Nachteile der Schwacke-Liste (vgl. mit ausführlicher Darstellung LG Ansbach NZV 2011, 251) mittlerweile in konkreter und erheblicher Weise auswirken und so die Geeignetheit dieser Erhebung in Frage stellen.

    Dies wurde bereits für andere Postleitzahlenbereiche aufgezeigt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2011, Az 13 U 108/10; LG Ansbach NZV 2011, 251).

    Diese haben in anderen Fällen ergeben, dass die in der Schwacke-Liste angegebenen, für die jeweilige Entscheidung maßgeblichen Preise nicht der tatsächlichen Marktlage entsprechen (dazu AG Kehl NZV 2011, 251 sowie Urteile vom 09.09.2011, Az. 4 C 798/10 und 4 C 59/11, beide bei juris.de veröffentlicht).

    Im Gegenteil haben bereits konkrete sachverständige Untersuchungen in anderen Fällen ergeben, dass sich die tatsächlich verfügbaren Tarife im hier maßgeblichen Postleitzahlenbereich im Bereich des Fraunhofer-Mietpreisspiegels bewegen (dazu AG Kehl NZV 2011, 251 sowie Urteile vom 09.09.2011, Az. 4 C 798/10 und 4 C 59/11, beide bei juris.de veröffentlicht).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (BGH NJW 2011, 1947 m.w.N.).

    Zwar können Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel trotz ihrer jeweiligen methodischen Unzulänglichkeiten grundsätzlich gleichermaßen als geeignete Schätzgrundlagen herangezogen werden (BGH NJW 2011, 1947).

    Über den Normaltarif hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH NJW 2011, 1947).

  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
    Dies wurde bereits für andere Postleitzahlenbereiche aufgezeigt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2011, Az 13 U 108/10; LG Ansbach NZV 2011, 251).

    Die Gefahr, dass ein falscher Wert dieser nicht vertrauenswürdigen Erhebung den Mittelwert in erheblicher Weise verfälscht, kann nicht hingenommen werden, solange es - wie hier - andere Möglichkeiten der Schätzung gibt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2011, Az 13 U 108/10, das die Frage der Mittelwertbildung offen lässt, weil konkrete Bedenken gegen die Geeignetheit der Schwacke-Liste bestehen).

  • AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel 2010 als

    Auszug aus AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
    Diese haben in anderen Fällen ergeben, dass die in der Schwacke-Liste angegebenen, für die jeweilige Entscheidung maßgeblichen Preise nicht der tatsächlichen Marktlage entsprechen (dazu AG Kehl NZV 2011, 251 sowie Urteile vom 09.09.2011, Az. 4 C 798/10 und 4 C 59/11, beide bei juris.de veröffentlicht).

    Im Gegenteil haben bereits konkrete sachverständige Untersuchungen in anderen Fällen ergeben, dass sich die tatsächlich verfügbaren Tarife im hier maßgeblichen Postleitzahlenbereich im Bereich des Fraunhofer-Mietpreisspiegels bewegen (dazu AG Kehl NZV 2011, 251 sowie Urteile vom 09.09.2011, Az. 4 C 798/10 und 4 C 59/11, beide bei juris.de veröffentlicht).

  • AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 798/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Geeignete Schätzungsgrundlage für ersatzfähige

    Auszug aus AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
    Diese haben in anderen Fällen ergeben, dass die in der Schwacke-Liste angegebenen, für die jeweilige Entscheidung maßgeblichen Preise nicht der tatsächlichen Marktlage entsprechen (dazu AG Kehl NZV 2011, 251 sowie Urteile vom 09.09.2011, Az. 4 C 798/10 und 4 C 59/11, beide bei juris.de veröffentlicht).

    Im Gegenteil haben bereits konkrete sachverständige Untersuchungen in anderen Fällen ergeben, dass sich die tatsächlich verfügbaren Tarife im hier maßgeblichen Postleitzahlenbereich im Bereich des Fraunhofer-Mietpreisspiegels bewegen (dazu AG Kehl NZV 2011, 251 sowie Urteile vom 09.09.2011, Az. 4 C 798/10 und 4 C 59/11, beide bei juris.de veröffentlicht).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
    Dabei kann die Schätzung in geeigneten Fällen auf Listen und Tabellen beruhen (BGH NJW-RR 2011, 823 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
    Zwar bietet sich eine solche Mittelwertbildung an, um in sachgerechter Weise die Vor- und Nachteile der beiden Erhebungen auszugleichen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011, Az. 1 U 27/11).
  • OLG Hamburg, 15.05.2009 - 14 U 175/08

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Mietwagenkostenersatz nach dem Fraunhofer

    Auszug aus AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
    Dafür gibt es jedoch keinerlei Anhaltspunkte (vgl. OLG Hamburg NZV 2009, 394).
  • LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09

    Ersatzfähige Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Frauenhofer-Liste als

    Auszug aus AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
    Damit sind alle, gegebenenfalls nicht berücksichtigten Mehrkosten ausgeglichen, die sich etwa aus lokalbedingten Preisunterschieden, denkbaren Preiserhöhungen für die sofortige Verfügbarkeit des Mietwagens oder eine telefonische Buchung sowie sonstigen Besonderheiten des Einzelfalls ergeben können (vgl. LG Ansbach NZV 2011, 132).
  • LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

    Es ist kaum vorstellbar, dass ein Anbieter, der über einen längeren Zeitraum - dies suggerieren jedenfalls (beide!) Listen - einen Preis berechnet, der mehr als das Doppelte über den Preisen anderer Unternehmer liegt, im Wettbewerb bestehen könnte (vgl. auch AG Kehl Urteil vom 23.09.2011 - 5 C 199/10 - ).
  • LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten nach arithmetischem

    Aus Sicht der Kammer wird gerade aus der Vornahme dieses Aufschlags deutlich, dass auch diese Gerichte eine Vielzahl von Bedenken gegen diese Erhebung haben, denen sie mit einem Aufschlag in nicht genauer begründeter Höhe Rechnung tragen wollen (AG Offenburg, a.a.O.; U.v. 23.08.2011 - 1 C 48/11; U.v. 29.08.2011 - 1 C 47/11; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; U.v. 23.09.2011 - 5 C 199/10; LG Ansbach, U. v. 11.11.2010 - 1 S 1324/09, NZV 2011, 132).
  • AG Müllheim, 05.04.2017 - 8 C 400/16
    Es ist kaum vorstellbar, dass ein Anbieter, der über einen längeren Zeitraum - dies suggerieren jedenfalls (beide!) Listen - einen Preis berechnet, der mehr als das Doppelte über den Preisen anderer Unternehmer liegt, im Wettbewerb bestehen könnte (vgl. auch AG Kehl Urteil vom 23.09.2011 -5 C 199/10 - ).".
  • LG Freiburg, 06.11.2012 - 3 S 141/12
    Es ist kaum vorstellbar, dass oin Anbieter, der i.lber einen längeren Zeitraum - dies suggerieren jedenfalls beide Listen - einon Preis berechnet, der mehr als das Doppelte über den Preisen anderer -7 Unternehmer liegt, im Wettbewerb bestehen könnte (vgl, auch AG Kehl Urteil vom 23.09.2011 - 5 C 199/10 - ), 2.
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