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   AG Neu-Ulm, 19.09.2023 - 5 C 269/23   

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AG Neu-Ulm, 19.09.2023 - 5 C 269/23 (https://dejure.org/2023,26961)
AG Neu-Ulm, Entscheidung vom 19.09.2023 - 5 C 269/23 (https://dejure.org/2023,26961)
AG Neu-Ulm, Entscheidung vom 19. September 2023 - 5 C 269/23 (https://dejure.org/2023,26961)
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  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 19.09.2023 - 5 C 269/23
    Erforderlich i.S.d. § 249 II S.1 BGB sind Aufwendungen des Geschädigten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten tätigen würde (BGH, VersR 2014, 474).
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 19.09.2023 - 5 C 269/23
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die BVSK-Tabelle 2022 eine geeignete Schätzgrundlage und kann im Wege des § 287 ZPO herangezogen werden (OLG München, Hinweisbeschluss vom 12.03.2015, 10 U 579/15; OLG München Urteil vom 26.02.2016 - 10 U 579/15, BeckRS 2016, 04574).
  • BGH, 07.02.2023 - VI ZR 137/22

    Zulässigkeit der nachträglichen Zulassung der Berufung aufgrund einer

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 19.09.2023 - 5 C 269/23
    Der Geschädigte hat grundsätzlich keine "Marktforschung" zu betreiben, um die möglichst preisgünstigste Variante auf dem Markt zu finden (NJW 2023, 1718 Rn. 53, beck-online).
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