Rechtsprechung
AG Siegburg, 31.05.2022 - 150 C 28/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Garagentor als bauliche Veränderung - Welche Ansprüche hat die Gemeinschaft?; §§ 14, 20 WEG
- mietrechtsiegen.de
WEG- Garagentoranbringung als bauliche Veränderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anbringung eines Garagentors ist bauliche Veränderung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 3 Wx 272/07
WEG : Anfechtbarkeit auslegungsbedürftiger Eigentümerbeschlüsse wegen Verstoß …
Auszug aus AG Siegburg, 31.05.2022 - 150 C 28/21
Lediglich bei einer "gesteigerten Unbestimmtheit" kann Nichtigkeit bejaht werden (OLG Düsseldorf, WuM 2009, 63). - BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …
Auszug aus AG Siegburg, 31.05.2022 - 150 C 28/21
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwischen einem Beschluss, welcher die Geltendmachung einer Unterlassungs- und/oder Beseitigungsklage bloß vorbereitet, und einem Beschluss, der auf der Grundlage eines entsprechenden Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums unmittelbar untersagt, zu unterscheiden (BGH, NZM 2010, 285, beck-online;… LG Stuttgart Urt. v. 24.2.2015 - 2 S 57/14, BeckRS 2015, 9553, beck-online). - AG Bonn, 24.06.2020 - 27 C 14/20
Anfechtbarkeit eines Aufforderungsbeschlusses
Auszug aus AG Siegburg, 31.05.2022 - 150 C 28/21
Auch die Frage der Verjährung ist in einem gegebenenfalls nachfolgenden Verfahren im Hinblick auf die Durchsetzung des von der WEG gefassten Beschlusses zu überprüfen (AG Bonn Urt. v. 24.6.2020 - 27 C 14/20, BeckRS 2020, 23574 Rn. 9-12, beck-online). - BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
Beschlussanfechtungsverfahren gegen einen Mehrheitsbeschluss der …
Auszug aus AG Siegburg, 31.05.2022 - 150 C 28/21
Bei der Anbringung des Garagentors handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG n.F, die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (BayObLG, NZM 1999, 282, beck-online).