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   AG Wiesbaden, 02.10.2020 - 93 C 4393/19   

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https://dejure.org/2020,47434
AG Wiesbaden, 02.10.2020 - 93 C 4393/19 (https://dejure.org/2020,47434)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 02.10.2020 - 93 C 4393/19 (https://dejure.org/2020,47434)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - 93 C 4393/19 (https://dejure.org/2020,47434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    46 Abs. 1 S. 2 WEG, 253 ZPO, 261 ZPO, 167 ZPO

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Scherz: Klageabweisung einer Anfechtungsklage wegen Untätigkeit des Gerichts; § 167 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sechs Wochen nach Einreichung der Anfechtungsklage muss nachgefragt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

    Auszug aus AG Wiesbaden, 02.10.2020 - 93 C 4393/19
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Entscheidung des BGH vom 27.04.2006 (Az. I ZR 237/03) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da der Kläger dieses Verfahrens aufgrund einer Monierung des Mahngerichts gehalten war, für eine zeitnahe Bescheidung seines Mahnantrags zu sorgen, während die Kläger im vorliegenden Fall mit der Einzahlung des Gerichtkostenvorschusses für eine Zustellung alles Erforderliche getan hatten.
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 136/10

    Wohnungseigentumsverfahren: "Demnächst" erfolgte Zustellung einer

    Auszug aus AG Wiesbaden, 02.10.2020 - 93 C 4393/19
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BGH vom 11.02.2011 (Az. V ZR 136/10), da sich in diesem Verfahren die Zustellung zwar auch um mehrere Monate verzögerte, dies hatte jedoch verschiedene Ursachen und lag nicht daran, dass das Gericht mehrere Monate völlig untätig blieb.
  • LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13

    Gericht fordert keinen Kostenvorschuss an: Wann muss der Anwalt nachfragen?

    Auszug aus AG Wiesbaden, 02.10.2020 - 93 C 4393/19
    Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anfechtungskläger zwar die Kostenvorschussanforderung abwarten, muss jedoch, wenn diese ausbleibt, spätestens nach sechs Wochen beim Gericht nachfragen; unterlässt er dies, ist die Zustellung nicht mehr demnächst i.S.d. § 167 ZPO (s. Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten "WEG" 13. Aufl. 2020 § 46 Rdnr. 73 m.w.Nachw.; vgl. LG Frankfurt Urteil vom 03.12.2014 Az. 2-13 S 143/13 zitiert nach juris).
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