Rechtsprechung
AG Wuppertal, 24.10.2011 - 12 Cs 178/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Landfriedensbruch, aktive Teilnahme durch Solidarisierung mit Gewalttätern, Notwehrlage durch "Straßenblockade" der Gegendemonstranten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 125 Abs. 1 Nr. 1, StGB § 32
Landfriedensbruch, aktive Teilnahme durch Solidarisierung mit Gewalttätern, Notwehrlage durch "Straßenblockade" der Gegendemonstranten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aggressives gemeinsames Zurennen einer geschlossenen Gruppe von Demonstranten auf die Gegendemonstranten als psychische Unterstützungshandlung i.S.d. § 125 StGB; Aktive Förderung von gewaltsamen Auseinandersetzungen im Rahmen des Landfriedensbruchs; Vorliegen einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 125
Aggressives gemeinsames Zurennen einer geschlossenen Gruppe von Demonstranten auf die Gegendemonstranten als psychische Unterstützungshandlung i.S.d. § 125 StGB; Aktive Förderung von gewaltsamen Auseinandersetzungen im Rahmen des Landfriedensbruchs; Vorliegen einer ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 24.10.2011 - 12 Cs 178/11
- OLG Düsseldorf - III RVs 45/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde …
Auszug aus AG Wuppertal, 24.10.2011 - 12 Cs 178/11
Eine bloße gedankliche Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs darf die Verurteilung nicht hindern (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2005, Az. 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147). - BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03
Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die …
Auszug aus AG Wuppertal, 24.10.2011 - 12 Cs 178/11
Dabei kommt es nur auf Zweifel an, die der Richter tatsächlich gehabt hat, nicht auf etwaige Zweifel, die er nach Meinung des Angeklagten oder des Verteidigers hätte haben können; der Zweifelssatz bedeutet nicht, dass das Gericht von der dem Angeklagten günstigsten Fallgestaltung auch dann ausgehen muss, wenn hierfür keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 12.08.2002, Az. 1 StR 111/03, NStZ-RR 2003, 371).