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   AG Wuppertal, 24.10.2011 - 12 Cs 178/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43475
AG Wuppertal, 24.10.2011 - 12 Cs 178/11 (https://dejure.org/2011,43475)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 24.10.2011 - 12 Cs 178/11 (https://dejure.org/2011,43475)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 12 Cs 178/11 (https://dejure.org/2011,43475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Landfriedensbruch, aktive Teilnahme durch Solidarisierung mit Gewalttätern, Notwehrlage durch "Straßenblockade" der Gegendemonstranten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 125 Abs. 1 Nr. 1, StGB § 32
    Landfriedensbruch, aktive Teilnahme durch Solidarisierung mit Gewalttätern, Notwehrlage durch "Straßenblockade" der Gegendemonstranten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aggressives gemeinsames Zurennen einer geschlossenen Gruppe von Demonstranten auf die Gegendemonstranten als psychische Unterstützungshandlung i.S.d. § 125 StGB; Aktive Förderung von gewaltsamen Auseinandersetzungen im Rahmen des Landfriedensbruchs; Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 125
    Aggressives gemeinsames Zurennen einer geschlossenen Gruppe von Demonstranten auf die Gegendemonstranten als psychische Unterstützungshandlung i.S.d. § 125 StGB; Aktive Förderung von gewaltsamen Auseinandersetzungen im Rahmen des Landfriedensbruchs; Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus AG Wuppertal, 24.10.2011 - 12 Cs 178/11
    Eine bloße gedankliche Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs darf die Verurteilung nicht hindern (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2005, Az. 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147).
  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

    Auszug aus AG Wuppertal, 24.10.2011 - 12 Cs 178/11
    Dabei kommt es nur auf Zweifel an, die der Richter tatsächlich gehabt hat, nicht auf etwaige Zweifel, die er nach Meinung des Angeklagten oder des Verteidigers hätte haben können; der Zweifelssatz bedeutet nicht, dass das Gericht von der dem Angeklagten günstigsten Fallgestaltung auch dann ausgehen muss, wenn hierfür keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 12.08.2002, Az. 1 StR 111/03, NStZ-RR 2003, 371).
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