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   AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09   

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AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09 (https://dejure.org/2011,30320)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 28.04.2011 - 17 C 99/09 (https://dejure.org/2011,30320)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 28. April 2011 - 17 C 99/09 (https://dejure.org/2011,30320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des Fahrzeuges liegt keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 und 25 VVG a.F. vor; Verlust eines Fahrzeugschlüssels und anschließende Weiterbenutzung des Fahrzeuges als Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugschlüsselverlust - Weiterbenutzung Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des Fahrzeuges liegt keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 und 25 VVG a.F. vor; Verlust eines Fahrzeugschlüssels und anschließende Weiterbenutzung des Fahrzeuges als Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterlassene Anzeige eines Schlüsselverlusts kostet die Versicherungsnehmerin den Versicherungsschutz für das gestohlene Fahrzeug

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1538
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
    Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des Fahrzeuges liegt keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG a.F. vor (Anschluss an OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; entgegen OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.2003 - 8 U 4326/01).

    In diesem Fall kann sich eine Leistungsfreiheit indes gemäß §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1 VVG a.F. ergeben (Anschluss an OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640).

    Beweist der Versicherungsnehmer einen solchen Sachverhalt, ist es an dem Versicherer, Tatsachen vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer lediglich vorgetäuscht worden ist (s. zum Ganzen BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, BGHZ 130, 1, 3; OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; LG Köln, Urt. v. 23.02.2005 - 20 O 534/04, SP 2005, 391).

    Insoweit geht das Gericht allerdings mit einer zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung davon aus, dass bei dem Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des Fahrzeuges keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG a.F. gesehen werden (so zutreffend OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640 m.w.N. zum Streitstand; a.A. etwa OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.2003 - 8 U 4326/01).

  • OLG Nürnberg, 28.03.2002 - 8 U 4326/01

    Verlust des Portemonnaie-Schlüssels

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
    Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des Fahrzeuges liegt keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG a.F. vor (Anschluss an OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; entgegen OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.2003 - 8 U 4326/01).

    Insoweit geht das Gericht allerdings mit einer zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung davon aus, dass bei dem Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des Fahrzeuges keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG a.F. gesehen werden (so zutreffend OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640 m.w.N. zum Streitstand; a.A. etwa OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.2003 - 8 U 4326/01).

  • LG Bielefeld, 17.03.1995 - 4 O 24/95
    Auszug aus AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
    Insoweit trägt der Versicherungsnehmer die volle Beweislast dafür, dass der Verlust des Fahrzeugschlüssels keinen Einfluss auf den Eintritt des (behaupteten) Versicherungsfalls und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat i.S. des § 28 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 VVG a.F. Bleibt offen, ob eine unterbliebene Anzeige des Schlüsselverlustes kausal für den Eintritt oder den Umfang des Versicherungsfalles geworden ist, geht dies zu Lasten des Versicherungsnehmers (Anschluss an LG Bielefeld, Urt. v. 17.03.1995 - 4 O 24/95, RuS 1995, 368 f.).

    Bleibt offen, ob eine unterbliebene Anzeige kausal für den Eintritt oder den Umfang des Versicherungsfalles geworden ist, geht dies zu Lasten der Klägerin (vgl. LG Bielefeld, Urt. v. 17.03.1995 - 4 O 24/95, RuS 1995, 368 f.).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
    Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 14.04.2009 die Klage auf eine Zahlung an die Sicherungsnehmerin und später wieder auf eine Zahlung an sich umgestellt hat, lag hierin im Hinblick auf § 264 Nr. 3 ZPO keine Klageänderung i.S. des § 263 ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 23.03.1999 - VI ZR 101/98, NJW 1999, 2110 ff.; BGH, Urt. v. 19.03.2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295 ff.).
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
    Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 14.04.2009 die Klage auf eine Zahlung an die Sicherungsnehmerin und später wieder auf eine Zahlung an sich umgestellt hat, lag hierin im Hinblick auf § 264 Nr. 3 ZPO keine Klageänderung i.S. des § 263 ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 23.03.1999 - VI ZR 101/98, NJW 1999, 2110 ff.; BGH, Urt. v. 19.03.2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295 ff.).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
    Beweist der Versicherungsnehmer einen solchen Sachverhalt, ist es an dem Versicherer, Tatsachen vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer lediglich vorgetäuscht worden ist (s. zum Ganzen BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, BGHZ 130, 1, 3; OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; LG Köln, Urt. v. 23.02.2005 - 20 O 534/04, SP 2005, 391).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.2008 - 5 W 220/08

    Örtliche Zuständigkeit für eine Klage des Versicherungsnehmers gegen den

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
    Diese Rechtsauffassung kann - unabhängig davon, ob sie rechtlich zutreffend ist - jedenfalls nicht als willkürlich angesehen werden (vgl. OLG Saarbrücken, Besch. v. 23.09.2008 - 5 W 220/08, NJW 2008, 3579).
  • OLG Zweibrücken, 24.04.2010 - 2 AR 12/10

    Bindungswirkung einer Verweisung; Rechtsfolgen der Klageerhebung vor einem

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
    Auch folgt alleine aus dem Umstand, dass der Beklagten offenbar kein rechtliches Gehör zu dem Verweisungsantrag der Klägerin vom 13.02.2009 gewährt worden ist, noch nicht, dass der Verweisungsbeschluss als willkürlich anzusehen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.04.2010 - 2 AR 12/10, [...] Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2009 - 3 U 32/09

    Kfz-Kaskoversicherung: Anwendung der alten Fassung des

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
    Darüber hinaus handelt es sich um einen "Altvertrag" i.S. des Art. 1 Abs. 1 EGVVG , weil das Versicherungsverhältnis vor dem 01.01.2008 entstanden ist (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 14.10.2009 - 3 U 32/09).
  • LG Köln, 23.02.2005 - 20 O 534/04

    Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer beim Nachweis einer

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
    Beweist der Versicherungsnehmer einen solchen Sachverhalt, ist es an dem Versicherer, Tatsachen vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer lediglich vorgetäuscht worden ist (s. zum Ganzen BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, BGHZ 130, 1, 3; OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; LG Köln, Urt. v. 23.02.2005 - 20 O 534/04, SP 2005, 391).
  • AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10

    Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    15 Teilweise wird für Klagen, die ab dem 01.01.2008 erhoben wurden, eine uneingeschränkte Anwendung des § 215 Abs. 1 VVG gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23. November 2007 (BGBl. I 2631) befürwortet, weil sich die Übergangsbestimmung des Art. 1 EGVVG nicht auch auf solche Bestimmungen beziehe, die das Prozessrechtsverhältnis ausgestalteten (so OLG Saarbrücken, Beschl. v. 23.09.2008 - 5 W 220/08, NJW 2008, 3579 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 21.04.2009 - 3 W 20/09, RuS 2010, 140 f.; LG Hechingen, Urt. v. 15.12.2008 - 1 O 240/08, VersR 2009, 665 f.; AG Bad Segeberg, Urt. v. 28.04.2011 - 17 C 99/09, NJW-RR 2011, 1538; Schneider, VersR 2008, 859, 861; Fricke, VersR 2009, 15, 19).
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