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   AG Einbeck, 08.11.1990 - 1 F 12/88   

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https://dejure.org/1990,10242
AG Einbeck, 08.11.1990 - 1 F 12/88 (https://dejure.org/1990,10242)
AG Einbeck, Entscheidung vom 08.11.1990 - 1 F 12/88 (https://dejure.org/1990,10242)
AG Einbeck, Entscheidung vom 08. November 1990 - 1 F 12/88 (https://dejure.org/1990,10242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §1565 BGB; §1566 Abs. 2 BGB; Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 EGBGB; Art. 17 Abs. 1 S. 1 EGBGB; Art. 19 Abs. 2 S. 2 EGBGB; Art. 146 syrisches Personalstatutgesetz; Art. 170 syrisches Personalstatutgesetz
    Anwendbarkeit des deutschen Rechts bei Sorgerechtsstreitigkeiten von Eltern mit deutscher und syrischer Nationalität swoie bei gleichzeitiger Scheidung der Eltern; Versorgungsausgleich bei Rentenanwartschaften begründet in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des deutschen Rechts bei Sorgerechtsstreitigkeiten von Eltern mit deutscher und syrischer Nationalität swoie bei gleichzeitiger Scheidung der Eltern; Versorgungsausgleich bei Rentenanwartschaften begründet in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 6
  • FamRZ 1991, 590
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 08.02.1990 - 2 UF 216/89

    Sorgerechtsregelung; Religionszugehörigkeit; Ruhen der elterlichen Sorge;

    Auszug aus AG Einbeck, 08.11.1990 - 1 F 12/88
    Bereits im Hinblick auf den Wortlaut der Vorschrift geht daher die herrschende Meinung in der Literatur von einer Anwendbarkeit des Artikel 19 Abs. 2 Satz 2 EGBGB auch für die Sorgerechtsentscheidung im Scheidungsverbund aus (vgl. Palandt EGBGB Artikel 17 Nr. 5 b a.E., Artikel 19 Nr. 3 b m.w.N.; OLG Hamm, FamRZ 1990, 781 (782) m.w.N.; Münchener Kommentar Schwimann EGBGB Artikel 19 Rdnr. 60).

    Eine entsprechende Regelung ist dem syrischen Personalstatutgesetz - welches hier allein anwendbar ist - nicht zu entnehmen (anders für das jordanische Recht OLG Hamm FamRZ 1990, 781 ).

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