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   AG Erfurt, 09.06.2010 - 5 C 30/10   

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https://dejure.org/2010,30842
AG Erfurt, 09.06.2010 - 5 C 30/10 (https://dejure.org/2010,30842)
AG Erfurt, Entscheidung vom 09.06.2010 - 5 C 30/10 (https://dejure.org/2010,30842)
AG Erfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 5 C 30/10 (https://dejure.org/2010,30842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Thüringen

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 204 BGB, § 271 Abs 1 BGB, § 535 BGB
    Gewerberaummiete: Verjährung eines Kautionsrückzahlungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung des Kautionsrückzahlungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verjährung des Kautionsrückzahlungsanspruchs

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    Auszug aus AG Erfurt, 09.06.2010 - 5 C 30/10
    Diese Frist ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (abgedruckt in NJW 2006, S. 1422) keine starre Frist, sondern richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls.
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus AG Erfurt, 09.06.2010 - 5 C 30/10
    Rechtshängigkeit der Klage trat danach mit Eingang der Akte beim Streitgericht (vgl. BGH NJW 2009, S. 1213) im Dezember 2009 ein.
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2005 - 24 W 16/05

    Zur Verjährung des Anspruches des Mieters auf Abrechnung der Kaution

    Auszug aus AG Erfurt, 09.06.2010 - 5 C 30/10
    Dies ist nach allgemeiner Ansicht nicht bereits mit Beendigung des Mietverhältnisses der Fall, sondern erst nach angemessenem Prüfungszeitraum, innerhalb dessen der Vermieter in der Lage ist, noch offene Ansprüche in zumutbarer Weise abzurechnen (vgl. z. B. OLG Düsseldorf NZM 2005, S. 783).
  • LG Köln, 29.04.1976 - 1 S 343/75
    Auszug aus AG Erfurt, 09.06.2010 - 5 C 30/10
    Teilweise werden Fristen von zwei Monaten grundsätzlich für ausreichend angesehen (vgl. z.B. LG Köln WuM 1978, S. 105), teilweise auch drei Monate als Obergrenze für die Prüfungsfrist als ausreichend erachtet (vgl. LG Köln WuM 1984, S. 109 sowie LG Berlin GE 1987, S: 135, AG Aachen WuM 1988, S. 17).
  • LG Köln, 30.09.1982 - 1 S 188/82
    Auszug aus AG Erfurt, 09.06.2010 - 5 C 30/10
    Teilweise werden Fristen von zwei Monaten grundsätzlich für ausreichend angesehen (vgl. z.B. LG Köln WuM 1978, S. 105), teilweise auch drei Monate als Obergrenze für die Prüfungsfrist als ausreichend erachtet (vgl. LG Köln WuM 1984, S. 109 sowie LG Berlin GE 1987, S: 135, AG Aachen WuM 1988, S. 17).
  • AG Bremen, 22.12.2011 - 10 C 331/11

    Zurückbehaltungsrecht bei fehlendem Nachweis der Anlage der Mietsicherheit

    w. Nachw.; für eine kürzere Abrechnungsfrist bspw. AG Erfurt, Urt.v. 09.06.2010 - 5 C 30/10), so dass bei Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.05.2011 mit dem Ablauf des 30.11.2011 die Mietsicherheit abzurechnen gewesen wäre.
  • AG Berlin-Neukölln, 05.06.2013 - 10 C 332/12

    Kleinreparaturklausel für die erfolglose Wartung eines Durchlauferhitzers

    Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt; vgl. zu den wirksamen Obergrenzen unter anderem auch AG Würzburg, Urteil vom 17. Mai 2010, Aktenzeichen 13 C 670/10, WuM 2010, 561 (Einzelfall 110, 00 Euro, Obergrenze 8% Jahresgrundmiete).
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