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   AG Frankenthal, 12.07.2016 - 3a C 58/16   

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https://dejure.org/2016,28736
AG Frankenthal, 12.07.2016 - 3a C 58/16 (https://dejure.org/2016,28736)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 12.07.2016 - 3a C 58/16 (https://dejure.org/2016,28736)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 3a C 58/16 (https://dejure.org/2016,28736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 52 Abs 1 S 1 UrhG, § 52 Abs 1 S 2 UrhG, § 52 Abs 1 S 3 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 2 UrhG
    Urheberrecht: Vergütungspflicht bei öffentlicher Wiedergabe von Liedern beim "Tag der ältern Mitbürger"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch von urheberrechtlichen Lizenzgebühren eines wirtschaftlichen Vereins gegenüber einer Ortsgemeinde; Vergütungsfreiheit von öffentlichen Veranstaltungen hinsichtlich Abgrenzbarkeit des Personenkreises (hier: Tag der älteren Mitbürger)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Lieder beim "Tag der älteren Mitbürger" nicht lizenzgebührenpflichtig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus AG Frankenthal, 12.07.2016 - 3a C 58/16
    Ob diese Zweckbestimmung im Ergebnis dem Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (BeckOK GG/Huster/Rux GG Art. 20 Rn. 210-212.1 m.w.N.; BVerfG (2. Senat ), Beschluss vom 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 "Solange I" m.w.N.) und mithin der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, oder der öffentlichen Daseinsfürsorge als Anspruch der Bürger gegen Kommunen/Gebietskörperschaften (vgl. BeckOK GG/Kischel GG Art. 3 Rn. 88-90 m.w. N.) verortet wird, kann dabei dahinstehen.
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89

    Begriff der Veranstaltung

    Auszug aus AG Frankenthal, 12.07.2016 - 3a C 58/16
    Bei der Auslegung des für das Urheberrecht nicht gesetzlich definierten Begriffs der Veranstaltung ist von dem in der Rechtsprechung anerkannten Auslegungsgrundsatz auszugehen, dass die das Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers einschränkenden Bestimmungen einen Ausnahmecharakter haben und daher grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BGH Urteil vom 12.12.1991 - I ZR 210/89 "Altenwohnung II").
  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

    Auszug aus AG Frankenthal, 12.07.2016 - 3a C 58/16
    Mit der Vergütungsfreiheit wird eine Ausnahme von dem das Urheberrecht tragenden Leitgedanken begründet, dass der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligten ist (BGHZ 97, 37, 43 "Filmmusik").
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