Rechtsprechung
AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 1896 Abs 1 BGB, § 1896 Abs 1a BGB, § 1901 BGB, § 1908d Abs 1 S 1 BGB
Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des Betroffenen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Betreuung nach dem Entfallen der Voraussetzungen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufhebung der Betreuung, Betreuung als Belastung für den Betroffenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 1; BGB § 1903
Aufhebung der Betreuung nach dem Entfallen der Voraussetzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuung abgelehnt - Aufhebung?
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
- AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 W 100/09
Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung
Auszug aus AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Voraussetzung ist insoweit, dass der Betroffene nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von seiner Erkrankung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten unter Abwägung der für und wider die Betreuung sprechenden Gesichtspunkte eigenverantwortlich zu handeln (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2004 - 16 Wx 83/04, Tz. 3; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.09.2009 - 2 W 100/09, Tz. 22, zitiert jeweils nach juris).Die Betreuung ist auch nicht zu dem Zweck aufrechtzuerhalten, um künftig - mittels der Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung - auf die gesundheitlichen Belange des Betroffenen einwirken und diese positiv beeinflussen zu können - was schon an der mangelnden Kooperation scheitert -, sei es durch eine geschlossene Unterbringung (…zu diesem Betreuungszweck und die daran zu stellenden Anforderungen BayObLG, a. a. O., Tz. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.09.2009, a. a. O.; Beschluss vom 19.04.2007 - 2 W 5/07; Beschluss vom 30.05.2005 - 2 W 11/05, zitiert jeweils nach juris).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10
Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung …
Auszug aus AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Die Beurteilung leitend ist zum anderen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem bei einem Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen, wie er bei einer Betreuung gegen seinen ausdrücklichen Willen vorliegt (vgl. dazu etwa BVerfG FamRZ 2010, 1624; BGH BtPrax 2011, 127; BGH, Beschluss 15.09.2010 - XII ZB 166/10, Tz. 8, zitiert nach juris), in besonderem Maße Beachtung geschenkt werden muss (…vgl. auch BayObLG, a. a. O., Tz. 10, 16;… LG Rostock, a. a. O., Tz. 11), mag auch die Ablehnung der Betreuung krankheitsbedingt und nicht von einem freien Willen im Sinn des § 1896 Abs. 1 a BGB getragen sein (…vgl. Jürgens, a. a. O., § 1896 Rdn. 15). - BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte …
Auszug aus AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Die Beurteilung leitend ist zum anderen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem bei einem Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen, wie er bei einer Betreuung gegen seinen ausdrücklichen Willen vorliegt (vgl. dazu etwa BVerfG FamRZ 2010, 1624; BGH BtPrax 2011, 127; BGH, Beschluss 15.09.2010 - XII ZB 166/10, Tz. 8, zitiert nach juris), in besonderem Maße Beachtung geschenkt werden muss (…vgl. auch BayObLG, a. a. O., Tz. 10, 16;… LG Rostock, a. a. O., Tz. 11), mag auch die Ablehnung der Betreuung krankheitsbedingt und nicht von einem freien Willen im Sinn des § 1896 Abs. 1 a BGB getragen sein (…vgl. Jürgens, a. a. O., § 1896 Rdn. 15).
- BGH, 02.02.2011 - XII ZB 467/10
Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Veranlassung der Durchführung …
Auszug aus AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Weitere Ermittlungen von Amts wegen (§ 26 FamFG) waren nicht veranlasst, insbesondere war die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich (vgl. dazu auch BGH BtPrax 2011, 130; OLG München NJW-RR 2006, 512), da die aufhebende Entscheidung nicht die medizinischen Voraussetzungen der Betreuung berührt, sondern auf den durch das Gericht festzustellenden tatsächlichen Umständen beruht. - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Dies wird etwa angenommen, wenn der Betroffene trotz - oder: gerade wegen - einer vorhandenen psychischen Erkrankung, etwa einer Persönlichkeitsstörung, die Betreuung und jeglichen Kontakt zum Betreuer ablehnt und die Betreuung infolge dessen weitgehend wirkungslos bleibt (…so Jürgens, a. a. O.;… Bieg, in jurisPK-BGB, 5. A. 2010, § 1896 Rdn. 45; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 25.07.1994 - 3Z BR 97/94, Tz. 10, zitiert nach juris). - OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04
Keine Betreuungsbedürftigkeit allein bei Unfähigkeit, regelmäßig Schulden zu …
Auszug aus AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Voraussetzung ist insoweit, dass der Betroffene nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von seiner Erkrankung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten unter Abwägung der für und wider die Betreuung sprechenden Gesichtspunkte eigenverantwortlich zu handeln (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2004 - 16 Wx 83/04, Tz. 3; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.09.2009 - 2 W 100/09, Tz. 22, zitiert jeweils nach juris). - OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05
Amtsermittlung bei Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Sachverständigengutachten …
Auszug aus AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Weitere Ermittlungen von Amts wegen (§ 26 FamFG) waren nicht veranlasst, insbesondere war die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich (vgl. dazu auch BGH BtPrax 2011, 130; OLG München NJW-RR 2006, 512), da die aufhebende Entscheidung nicht die medizinischen Voraussetzungen der Betreuung berührt, sondern auf den durch das Gericht festzustellenden tatsächlichen Umständen beruht. - OLG Schleswig, 30.03.2005 - 2 W 11/05
Betreuung, Heilbehandlung, Zwangsbehandlung
Auszug aus AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Die Betreuung ist auch nicht zu dem Zweck aufrechtzuerhalten, um künftig - mittels der Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung - auf die gesundheitlichen Belange des Betroffenen einwirken und diese positiv beeinflussen zu können - was schon an der mangelnden Kooperation scheitert -, sei es durch eine geschlossene Unterbringung (…zu diesem Betreuungszweck und die daran zu stellenden Anforderungen BayObLG, a. a. O., Tz. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 01.09.2009, a. a. O.; Beschluss vom 19.04.2007 - 2 W 5/07; Beschluss vom 30.05.2005 - 2 W 11/05, zitiert jeweils nach juris). - LG Rostock, 25.02.2003 - 2 T 153/02
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betreuten; …
Auszug aus AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Daraus ergibt sich, dass eine Betreuung dann nicht eingerichtet werden kann bzw. bei Veränderung der diese tatsächlichen Voraussetzungen betreffenden Umstände wieder aufzuheben ist, wenn der mit ihr verfolgte Sinn und Zweck sich nicht erreichen lässt (…vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, a. a. O., Tz. 34; LG Rostock, Beschluss vom 25.02.2003 - 2 T 153/02, Tz. 11, zitiert jeweils nach juris;… Jürgens, Betreuungsrecht, 4. A. 2010, § 1908 d Rdn. 2). - OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung
Auszug aus AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Die Betreuung ist auch nicht zu dem Zweck aufrechtzuerhalten, um künftig - mittels der Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung - auf die gesundheitlichen Belange des Betroffenen einwirken und diese positiv beeinflussen zu können - was schon an der mangelnden Kooperation scheitert -, sei es durch eine geschlossene Unterbringung (…zu diesem Betreuungszweck und die daran zu stellenden Anforderungen BayObLG, a. a. O., Tz. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 01.09.2009, a. a. O.; Beschluss vom 19.04.2007 - 2 W 5/07; Beschluss vom 30.05.2005 - 2 W 11/05, zitiert jeweils nach juris).