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   AGH Niedersachsen, 06.12.2017 - AGH 33/16 (II 23/25)   

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https://dejure.org/2017,52891
AGH Niedersachsen, 06.12.2017 - AGH 33/16 (II 23/25) (https://dejure.org/2017,52891)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 06.12.2017 - AGH 33/16 (II 23/25) (https://dejure.org/2017,52891)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - AGH 33/16 (II 23/25) (https://dejure.org/2017,52891)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 06.12.2017 - AGH 33/16
    Als Verband gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG sind u.a. berufsständische Kammern, wie z. B. die der Rechtsanwälte, anzusehen (vgl. BVerfG NJW 2004, S. 3765/3766; BGH GRUR 2002, S. 717/718; Piper/Ohly UWG 4. Aufl. 2006, § 8 Rn. 112, 115 m.w.N.).

    Allerdings, und dies ist aus Sicht des Senats materiell rechtlich von entscheidender Bedeutung, muss der Anwalt, der sich wettbewerbswidrig nach den Tatbeständen der §§ 3 ff. UWG verhält, von der Kammer zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. BGH NJW 2002, S. 2039).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 06.12.2017 - AGH 33/16
    Als Verband gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG sind u.a. berufsständische Kammern, wie z. B. die der Rechtsanwälte, anzusehen (vgl. BVerfG NJW 2004, S. 3765/3766; BGH GRUR 2002, S. 717/718; Piper/Ohly UWG 4. Aufl. 2006, § 8 Rn. 112, 115 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 2016/01

    Normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1, 2 des "Gesetzes über das

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 06.12.2017 - AGH 33/16
    So kann z. B. dort, wo durch eine Norm ein bestimmtes Verhalten verboten wird und dieses Verbot nach Ansicht eines Betroffenen gegen höherrangiges Recht verstößt, durch diesen grundsätzlich auf Feststellung geklagt werden, dass er nach wie vor zu diesem Verhalten berechtigt ist (vgl. BVerfG NVwZ 2004, S. 977).
  • AGH Niedersachsen, 08.11.2016 - AGH 18/16

    Missbilligende Belehrung; Klagebefugnis

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 06.12.2017 - AGH 33/16
    Diese Klage wurde durch Gerichtsbescheid des 1. Senates des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofes vom 08.11.2016 zu dem Aktenzeichen AGH 18/16 rechtskräftig als inhaltlich unzulässig wegen fehlender Klagebefugnis abgewiesen.
  • LAG Köln, 06.03.2020 - 9 Ta 3/20

    Rechtsweg; Zulässigkeit eines Erfolgshonorars; negative Feststellungsklage gegen

    Solche Rechtsstreite unterliegen nicht der Gerichtsbarkeit des Anwaltsgerichtshofs (Anwaltsgerichtshof Celle, Gerichtsbescheid vom 6. Dezember 2017 - AGH 33/16 -, Rn. 16, juris).
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