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   AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 35/16   

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https://dejure.org/2018,14326
AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 35/16 (https://dejure.org/2018,14326)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2018 - AGH 35/16 (https://dejure.org/2018,14326)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - AGH 35/16 (https://dejure.org/2018,14326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • AnwBl Online 2018, 674
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10

    Rechtsanwaltsgesellschaft: Zulassungsfähigkeit einer aus Patentanwälten

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 35/16
    Als Rechtsanwältin ist diese wiederum der Einhaltung der Vorschriften des anwaltlichen Berufsrechts, insbesondere der BRAO verpflichtet (vgl. auch BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 11.08.2017 - 1 AGH 17/16

    Syndikusanwälte: Keine Syndikuszulassung bei Beratung der Kunden des Arbeitgebers

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 35/16
    42 Zweifel hinsichtlich der Merkmale "eigenverantwortlich" und "fachlich unabhängig" könnten, wie die Klägerin als auch die Beklagte einwenden, im Hinblick auf das bei der Arbeitgeberin der Beigeladenen bestehenden "4-Augen-Prinzips" bestehen (offengelassen von AGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.08.2017 - 1 AGH 17/16).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 AGH 4/17

    Anfechtungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Erledigung ohne Änderung des

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 35/16
    Ferner ist der Rechtsgedanke des § 54 HGB heranzuziehen, demnach sich die Handlungsvollmacht desjenigen, der zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte ermächtigt ist, auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt, erstreckt (vgl. hierzu auch AGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2017 - 1 AGH 4/17-).
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