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   AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17   

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https://dejure.org/2018,48789
AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17 (https://dejure.org/2018,48789)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2018 - 1 AGH 48/17 (https://dejure.org/2018,48789)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 1 AGH 48/17 (https://dejure.org/2018,48789)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17
    Maßgeblich sei die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, die im Mittelpunkt der Beurteilung stehe (Hinweis auf die "Betriebsratsentscheidung" des Senats, bestätigt durch BGH NJW 2018, 791).

    Bei der Klärung der Frage, auf welche Tätigkeit bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen abzustellen ist, berufen sich die Anwaltsgerichtshöfe Bayern und Baden-Württemberg zu Recht auf die "Betriebsratsentscheidung" des Bundesgerichtshofs (NJW 2018, 791).

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17
    Derjenige, der in einem Betrieb auf dem gleichen Arbeitsplatz zuerst als Leiharbeitnehmer gearbeitet hat, gilt später nicht als in diesem Betrieb vorbeschäftigt (BAG NZA 2011, 791).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17
    Zutreffend verweist der AGH Baden-Württemberg (a.a.O., Tz 18) darauf, dass der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Della Rocca (EuGH EuZW 2013, 870) im Zusammenhang mit Leiharbeitnehmern von einem "doppelten Arbeitsverhältnis" spricht, es dabei allerdings nur um die Frage der Anwendbarkeit von Schutzvorschriften zugunsten von Leiharbeitnehmern geht.
  • AGH Bayern, 10.07.2017 - BayAGH III - 4 - 6/16

    Versagung der beantragten Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17
    Die Klägerin verweist auf ein ihre Rechtsauffassung bestätigendes Urteil des AGH Bayern (10.07.2017, BayAGH III-4-6/16).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17
    Im Fall DocMorris (EuGH NJW 2009, 2112) hat der EuGH das Fremdbesitzverbot des deutschen Apothekenrechts für zulässig erklärt und darauf hingewiesen, dass die originäre Zuständigkeit für das Apothekenwesen nach Primär- und Sekundärrecht der Gemeinschaft bei den Mitgliedstaaten liege.
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17
    Im Mittelpunkt der kritischen Überlegungen stehen die durch die Art. 43, 49, 50 EU-Vertrag [richtig: Art. 43, 49, 50 EUV - d. Red.] garantierte Dienst- und Niederlassungsfreiheit, deren Beeinträchtigung nach der Rechtsprechung des EuGH nur dann rechtmäßig ist, wenn sie nicht diskriminierend, aus zwingenden Gründen des allgemeinen Interesses gerechtfertigt, zur Zielverwirkung geeignet und nicht über dasjenige hinausgeht, was zur Erreichung des Zieles erforderlich ist (EuGH NJW 2002, 877 - Wouters; EuGH NJW 1996, 597 - Gebhard).
  • BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11

    Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17
    Dass das Fremdbesitzverbot im Ergebnis keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2014 (1 BvR 20998/11, 1 BvR 336/12, NJW 2014, 613).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 1 AGH 34/16

    Versicherungsunternehmen, Mitarbeiterin in den Bereichen Firmenschadenersatz und

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17
    Als in der Rechtsabteilung der Y GmbH tätige Juristin ist die Beigeladene mit der in § 46 Abs. 1 Nr. 1 BRAO geforderten Prüfung von Rechtsfragen befasst, und zwar im Sinne einer sachverhaltsbezogenen rechtlichen Bewertung, die in der Bearbeitung verschiedener Lösungsalternativen mündet und in rechtlicher, tatsächlicher und wirtschaftlicher Hinsicht die Entscheidung des Arbeitgebers vorbereitet und ermöglicht (Amtliche Begründung zu § 46 Abs. 3 BRAO-E BT-Drs. 18/5201 - vgl. für viele: Senat 1 AGH 34/16, BRAK-Mitt. 2017, 95 - Zulassung einer für Firmenschadensersatz und Betriebshaftpflicht in einem Versicherungsunternehmen zuständigen Volljuristin).
  • AGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - AGH 21/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Tätigkeit im Rahmen eines

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.06.2018 - 1 AGH 48/17
    In Übereinstimmung mit der von anderen Anwaltsgerichtshöfen vertretenen Rechtsauffassung zu Leiharbeitsverhältnissen (AGH Baden-Württemberg, NJW 2018, 560; AGH Bayern, BRAK-Mitt 2017, 301) wird im Falle der Arbeitnehmerüberlassung eine Tätigkeit für den Entleiher entfaltet; damit ist die Antragstellerin nicht in Rechtsangelegenheiten ihres Arbeitgebers tätig.
  • BGH, 20.03.2023 - AnwZ (Brfg) 12/21

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mangels Vereinbarkeit des

    Vielmehr besteht auch hier die Möglichkeit, dass die anwaltliche Tätigkeit des überlassenen Rechtsanwalts nicht allein an den Interessen des Entleihers ausgerichtet, sondern auch von wirtschaftlichen Erwägungen im Hinblick auf seine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Verleiher beeinflusst wird (vgl. BayAGH, NJW-RR 2017, 1404 Rn. 22 ff.; AGH Baden-Württemberg, NJW 2018, 560 Rn. 54 ff.; AGH Hamm, Urteil vom 29. Juni 2018 - 1 AGH 48/17, juris Rn. 24 ff.; Then in Die Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte, 2017, S. 28, 37 ff.; a.A. Huff, AnwBl 2017, 40, 42 und NJW 2018, 564; Löwe/Wallner/Werner, BRAK-Mitt. 2017, 102, 104; Freundorfer/ v. Falkenhausen, AnwBl Online 2021, 250, 252).
  • BGH, 25.02.2022 - AnwZ (Brfg) 12/21

    Rechtsanwaltszulassung bei Verleih durch nichtanwaltlichen Arbeitgeber?

    Gegebenenfalls wird auch der Frage nachzugehen sein, ob der Begriff des Arbeitgebers im Sinne von § 46 Abs. 1 und 2 BRAO funktional dahin ausgelegt werden kann, dass sich die Arbeitgebereigenschaft (auch) auf den Entleiher erstreckt (vgl. zum Ganzen: AGH München, NJW-RR 2017, 1404; AGH Stuttgart, NJW 2018, 560 mit ablehnender Anmerkung Huff; AGH Hamm, Urteil vom 29. Juni 2018 - 1 AGH 48/17, juris; Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 7 Rn. 93; Löwe/Wallner/Werner, BRAK-Mitteilungen 2017, S. 102, 104; Huff, BRAK-Mitteilungen 2017, S. 203, 207; Freundorfer/Frhr.
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