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   AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08   

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https://dejure.org/2008,25731
AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08 (https://dejure.org/2008,25731)
AnwG Köln, Entscheidung vom 20.10.2008 - 10 EV 202/08 (https://dejure.org/2008,25731)
AnwG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 10 EV 202/08 (https://dejure.org/2008,25731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Verbot der Umgehung des Gegneranwalts; Beachtlichkeit einer irrtümlichen Annahme mangelnder Bindung an das Umgehungsverbot bis zum Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht des Gegneranwalts

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Verbot der Umgehung des Gegneranwalts; Beachtlichkeit einer irrtümlichen Annahme mangelnder Bindung an das Umgehungsverbot bis zum Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht des Gegneranwalts

  • Anwaltsblatt

    § 74a BRAO, § 33a StPO
    Mündliche Verhandlung bei Prüfung einer Kammerrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1622
  • AnwBl 2010, 289
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08
    Nicht einmal die Mitwirkung an der Verurteilung eines anderen wegen derselben Straftat in demselben oder einem anderen Verfahren reicht für die Annahme der Besorgnis der Befangenheit ohne weitere Anhaltspunkte aus (Karlsruher Kommentar, 2003, § 24 Rdnr. 8, m.w.N., wie BGHSt 21, 334, BGH, MDR 1974, 367, m.w.N.).

    So führt der BGH in seiner Entscheidung v. 10.11.1967, 4 StR 512/66 (NJW 1968, 710) aus:.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08
    Da gewährleistet sein muss, dass der nach Gesetz und Geschäftsverteilungsplan an sich zuständige Richter nicht ohne triftigen Grund in einem Einzelfall von der Mitwirkung an der Entscheidung ausgeschlossen wird (wie vor; BVerfGE 31, 145, 165), bedarf es Anhaltspunkte, die eine mögliche Voreingenommenheit erkennen lassen.
  • BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94

    Limbach

    Auszug aus AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08
    Danach besteht Besorgnis der Befangenheit, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des betroffenen Richters zu zweifeln (Karlsruher Kommentar; wie vor, BVerfG, NJW 1995, 1277; BVerfG, NJW 1993, 2231, st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08
    Befangenheit ist die innere Haltung eines Richters, die seine erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit gegenüber den Verfahrensbeteiligten störend beeinflussen kann (Karlsruher Kommentar, StPO, 203, § 24 Rdnr. 3, m.w.N., wie BVerfGE 21, 139, 146; BGHSt 45, 353).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08
    Danach besteht Besorgnis der Befangenheit, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des betroffenen Richters zu zweifeln (Karlsruher Kommentar; wie vor, BVerfG, NJW 1995, 1277; BVerfG, NJW 1993, 2231, st. Rspr.).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08
    Das hat der Senat in seinem Urt. v. 9.9.1966 (BGHSt 21, 142) im Anschluss an 2 Entscheidungen des 2. Senats (BGHSt 20, 252, 253 und NJW 1966, 1718) unter Ablehnung des abweichenden Antrages von Dahs (NJW 1966, 1691, 1694 ff.) bereits eingehend dargelegt.
  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 210/65

    Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08
    Das hat der Senat in seinem Urt. v. 9.9.1966 (BGHSt 21, 142) im Anschluss an 2 Entscheidungen des 2. Senats (BGHSt 20, 252, 253 und NJW 1966, 1718) unter Ablehnung des abweichenden Antrages von Dahs (NJW 1966, 1691, 1694 ff.) bereits eingehend dargelegt.
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

    Auszug aus AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08
    Diese Auffassung ist in der Rspr. des Reichsgerichts und des BGH sogar ständig bei den Richtern vertreten worden, die in demselben Verfahren bei einer Zwischenentscheidung (vgl. RG, JW 1929, 263; BGH, GA 1962, 282) oder bei einem früheren Urteil mitgewirkt haben, das wegen irriger Rechtsauffassung vom Revisionsgericht aufgehoben worden ist (vgl. RGSt 65, 40, 42, 43; BGH, JR 1957, 68).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 483/65
    Auszug aus AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08
    Das hat der Senat in seinem Urt. v. 9.9.1966 (BGHSt 21, 142) im Anschluss an 2 Entscheidungen des 2. Senats (BGHSt 20, 252, 253 und NJW 1966, 1718) unter Ablehnung des abweichenden Antrages von Dahs (NJW 1966, 1691, 1694 ff.) bereits eingehend dargelegt.
  • RG, 08.12.1930 - II 827/30

    Kann die Tatsache allein, daß ein Richter in der Hauptverhandlung vor dem

    Auszug aus AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08
    Diese Auffassung ist in der Rspr. des Reichsgerichts und des BGH sogar ständig bei den Richtern vertreten worden, die in demselben Verfahren bei einer Zwischenentscheidung (vgl. RG, JW 1929, 263; BGH, GA 1962, 282) oder bei einem früheren Urteil mitgewirkt haben, das wegen irriger Rechtsauffassung vom Revisionsgericht aufgehoben worden ist (vgl. RGSt 65, 40, 42, 43; BGH, JR 1957, 68).
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