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   AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02   

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https://dejure.org/2006,33563
AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02 (https://dejure.org/2006,33563)
AnwG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.02.2006 - 5 EV 20/02 (https://dejure.org/2006,33563)
AnwG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - 5 EV 20/02 (https://dejure.org/2006,33563)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02
    Nicht entscheidend kann sein, ob der RA seine Kritik anders hätte formulieren können; denn grundsätzlich unterliegt auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 2 GG geschützten Selbstbestimmung (BVerfGE 76, 171).

    Solange es unterhalb der von § 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO festgelegten Schwelle bleibt, muss es hingenommen werden, selbst wenn es dem Ansehen des Anwaltsstandes abträglich ist (BVerfGE 76, 171).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02
    Grundsätzlich unterliegt die anwaltliche Berufsausübung der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Anwalts (BVerfGE 63, 266).
  • AnwG Berlin, 01.03.2002 - 2 AnwG 65/01

    Anwaltswerbung im Internet

    Auszug aus AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02
    Zumindest ist ausreichend zu dokumentieren, dass die Entscheidung von allen an der Entscheidung beteiligten Vorstandsmitgliedern mitgetragen wird, sonst entspricht der Bescheid nicht den Anforderungen des § 74 Abs. 4 BRAO (so auch AnwG Berlin, NJW-RR 2002, 1350).
  • AnwG Hamm, 25.08.1999 - AR 5/98
    Auszug aus AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02
    Es folgt im Wesentlichen den Überlegungen in der Entscheidung des AnwG Hamm v. 25.8.1999, MDR 2000, 55.
  • BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei

    Nach einer vermittelnden Meinung sind in dem Bescheid zwar alle an der Beschlussfassung beteiligten Mitglieder aufzuführen; es soll aber genügen, wenn dieser allein vom Vorsitzenden des entscheidenden Spruchkörpers unterzeichnet wird (AnwG Hamm, MDR 2000, 55 f.; AnwG Zweibrücken, BRAK-Mitt. 2006, 285 f.; Feuerich/Weyland, aaO § 74 Rn. 36 f.; Henssler/Prütting/Hartung, BRAO, 3. Aufl., § 74 Rn. 44; Peus, AnwBl. 2005, 524 ff.).
  • AnwG Düsseldorf, 26.09.2007 - IV A 1527/06

    Anforderungen an Einspruchsentscheidungen des Kammervorstandes

    Das AnwG Zweibrücken (BRAK-Mitt. 2006, 285) liefert für seine gegenteilige Auffassung keine nachvollziehbare Begründung.
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