Rechtsprechung
   ArbG Bielefeld, 21.08.2008 - 3 Ca 1503/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25111
ArbG Bielefeld, 21.08.2008 - 3 Ca 1503/08 (https://dejure.org/2008,25111)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 21.08.2008 - 3 Ca 1503/08 (https://dejure.org/2008,25111)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 21. August 2008 - 3 Ca 1503/08 (https://dejure.org/2008,25111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,25111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einseitige Bestimmung des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 12 TzBfG; § 2 KSchG, § 134 BGB, § 4 EntgeltfortzahlungsG
    Einseitige Bestimmung des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines vertraglich vereinbarten einseitigen Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers über die wöchentliche Dauer der Arbeitszeit; Bestimmung der zwischen den Arbeitsvertragsparteien geltenden Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht über die Arbeitszeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 21.08.2008 - 3 Ca 1503/08
    Auf die Entscheidung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 -, die diesen Gedanken und der gesetzgeberischen Intention des § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG unzureichend Rechnung trägt, muss an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, da auch unter Zugrundelegung der Maßstäbe des Bundesarbeitsgerichts in jener Entscheidung die vorliegende Vertragsgestaltung eine unangemessene Benachteiligung des Klägers nach § 307 Abs. 2 BGB darstellt.
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 21.08.2008 - 3 Ca 1503/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - (sogenannte Musikschullehrerentscheidung) darauf erkannt, eine arbeitsvertragliche Regelung, die den Arbeitgeber berechtige, die Zahl der zu leistenden Arbeitsstunden einseitig festzulegen, stelle eine objektive Umgebung von zwingenden Vorschriften des Kündigungs- und Kündigungsschutzrechts (§ 2 KSchG i.V.m. § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG, § 622 Abs. 1 und Abs. 5 BGB) dar und sei daher gemäß § 134 BGB nichtig (Rdnr. 44 der vorgenannten Entscheidung).
  • LAG Düsseldorf, 17.09.2004 - 18 Sa 224/04

    Abrufarbeit, Bandbreitenregelung

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 21.08.2008 - 3 Ca 1503/08
    Es kann regelmäßig nicht vermutet werden, dass der Arbeitnehmer bereit gewesen wäre, einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenumfang unterhalb der Grenze der Sozialversicherungspflicht abzuschließen, wenn der Arbeitsvertrag während seiner Laufzeit tatsächlich ganz anders abgewickelt wurde (ähnlich LAG Düsseldorf vom 17.09.2004 - 18 Sa 224/04 - in: LAGE § 315 BGB, 2002 Nr. 1 unter Randnummer 86 der Gründe).
  • BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91

    Direktionsrecht - Konkretisierung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 21.08.2008 - 3 Ca 1503/08
    Teilweise wird jedoch darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen stets erforderlich sei, dass einer Heranziehung zur Arbeit in der Vergangenheit ein entsprechender Erklärungswert entnommen werden könne, was sich nur bei Vorliegen einer eindeutigen und längeren Handhabung annehmen lasse (Staudacher u.a. a. a. O. in Randnummer 268 unter Verweis auf BAG vom 29.11.1983 in: AP Nr. 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 15 unter II.2 a der Gründe, sowie BAG vom 30.10.1991 - 5 AZR 6/91 - ähnlich Mikosch a. a. O. Randnummer 62).
  • LAG Köln, 07.12.2001 - 11 (6) Sa 827/01

    Unterscheidung zwischen Vollzeitarbeitsverhältnis und Abrufarbeitsverhältnis;

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 21.08.2008 - 3 Ca 1503/08
    Die sich durch die Teilnichtigkeit ergebende Lücke ist durch Auslegung zu füllen (so schon LAG Köln vom 07.12.2001 - 11 (6) Sa 827/01 - in: NZA-RR 2002, 415-416).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht