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ArbG Brandenburg, 05.04.2016 - 1 Ca 528/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitszeiterfassung - Kündigung wegen Manipulation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 05.04.2016 - 1 Ca 528/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2016 - 2 Sa 1083/16
- BAG, 13.01.2017 - 2 AZN 1111/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr
Auszug aus ArbG Brandenburg, 05.04.2016 - 1 Ca 528/15
Sie darf in der Regel nicht mehr als eine Woche betragen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12, zitierte nach Juris).Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann diese kurze Frist überschritten werden (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 -Rn 40, zitierte nach Juris).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus ArbG Brandenburg, 05.04.2016 - 1 Ca 528/15
Aus § 286 ZPO in Verbindung mit Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz folgt vielmehr die grundsätzliche Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (BVerfG 09. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, Rn. 60, BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 30, zitiert nach Juris). - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12
Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
Auszug aus ArbG Brandenburg, 05.04.2016 - 1 Ca 528/15
Sie darf in der Regel nicht mehr als eine Woche betragen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12, zitierte nach Juris). - BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus ArbG Brandenburg, 05.04.2016 - 1 Ca 528/15
Aus § 286 ZPO in Verbindung mit Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz folgt vielmehr die grundsätzliche Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (BVerfG 09. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, Rn. 60, BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 30, zitiert nach Juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2016 - 2 Sa 1083/16
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a. d. Havel vom 05.04.2016 - 1 Ca 528/15 - wird auf seine Kosten bei einem Streitwert von 8.076,33 ? in der II. Instanz zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 05.04.2016 - 1 Ca 528/15 - insoweit abzuändern als die Klage abgewiesen wurde und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch durch die von der Beklagten und Berufungsbeklagten hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung vom 15.05.2015 nicht aufgelöst worden ist.