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ArbG Cottbus, 21.09.2021 - 6 Ca 78/21 |
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Volltextveröffentlichung
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- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Auszug aus ArbG Cottbus, 21.09.2021 - 6 Ca 78/21
Entscheidend ist aus Sicht der Kammer der in Deutschland geführte Betrieb, vgl. BAG NZA 14, S. 730.Hier besteht keine Pflicht zum Anbieten der weiteren Arbeitsplätze in anderen Ländern, vgl. BAG NZA 2014, S. 730.
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus ArbG Cottbus, 21.09.2021 - 6 Ca 78/21
Es muss sich um eine organisatorische Maßnahme handeln, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt, vgl. BAG vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, NZA 07, S. 798. - BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus ArbG Cottbus, 21.09.2021 - 6 Ca 78/21
Letztlich musste die Personalvertretung auch nicht an der Erstellung des Punkteschemas mitwirken, sollten Mitbestimmungsrechte verletzt worden sein, führte dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, vgl. BAG vom 06.07.2006 - 2 AZR 442/05.