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   ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97   

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https://dejure.org/1997,7338
ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97 (https://dejure.org/1997,7338)
ArbG Essen, Entscheidung vom 23.12.1997 - 2 BV 62/97 (https://dejure.org/1997,7338)
ArbG Essen, Entscheidung vom 23. Dezember 1997 - 2 BV 62/97 (https://dejure.org/1997,7338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung zum Sozialrecht für die Betriebsratsarbeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gesetz : § 37 Abs. 6 BetrVG .
    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung zum Sozialrecht für die Betriebsratsarbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für eine Betriebsratsschulung zum Thema Sozialrecht; Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Betriebsratsarbeit; Beurteilungsspielraum bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)

    § 37 Abs. 6 BetrVG; § 40 Abs. 1 BetrVG
    Auch Sozialrecht ist ein Thema für Schulungen

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97
    Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern wird auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit verzichtet, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht (vgl. BAG vom 07. Juni 1989 - 7 ABR 26/88 - AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972) und allgemeinem Arbeitsrecht (vgl. BAG vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - AP Nr. 33 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG Nr. 59; BAG vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972) handelt.

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich daher darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (vgl. BAG vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97
    Gleiches gilt auch für den Bereich der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung (vgl. BAG vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972 = NZA 1987, 63).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

    Auszug aus ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97
    § 37 BetrVG 1972; BAG vom 05. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972; BAG vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972 = NZA 1986, 803 = DB 1986, 2189).
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97
    Denn bei aller Verschiedenheit der Betriebe und der betrieblichen Interessenvertretungen ist im allgemeinen davon auszugehen, daß der Betriebsrat grundlegende betriebsverfassungs- und arbeitsrechtliche Kenntnisse alsbald oder doch jedenfalls aufgrund typischer Fallgestaltungen demnächst zur Wahrnehmung gesetzlich zugewiesener Aufgaben benötigt (vgl. BAG vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - NZA 1996, 442).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat die Aufgabe, über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu beschließen, deren Schulung er zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Betrieb für erforderlich hält (vgl. BAG vom 06. November 1973 - 1 ABR 8/73 - AP Nr. 5 zu.
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97
    Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern wird auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit verzichtet, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht (vgl. BAG vom 07. Juni 1989 - 7 ABR 26/88 - AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972) und allgemeinem Arbeitsrecht (vgl. BAG vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - AP Nr. 33 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG Nr. 59; BAG vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972) handelt.
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

    Auszug aus ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97
    Soweit es sich nicht um für die Betriebsratsarbeit stets aktuelle Fragenbereiche handelt, wie es z.B. beim Betriebsverfassungsrecht und Fragen des allgemeinen Arbeitsrechts der Fall ist, muß daher ein aktueller betriebsbezogener Anlaß für die Annahme bestehen, daß die auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach und fachgerecht ausüben kann (vgl. BAG vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 22/75

    Betriebsratsmitglied - Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts -

    Auszug aus ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97
    Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern wird auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit verzichtet, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht (vgl. BAG vom 07. Juni 1989 - 7 ABR 26/88 - AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972) und allgemeinem Arbeitsrecht (vgl. BAG vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - AP Nr. 33 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG Nr. 59; BAG vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972) handelt.
  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 495/81

    Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglied - Betriebsrat -

    Auszug aus ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97
    § 37 BetrVG 1972; BAG vom 05. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972; BAG vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972 = NZA 1986, 803 = DB 1986, 2189).
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