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   ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20   

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ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20 (https://dejure.org/2021,15769)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 13.04.2021 - 5 Ca 188/20 (https://dejure.org/2021,15769)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 13. April 2021 - 5 Ca 188/20 (https://dejure.org/2021,15769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1461
  • NZI 2021, 776
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

    Auszug aus ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    Eine solche ist dann gegeben, wenn eine Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat und sich deswegen die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 6 AZR 159/12; BGH, Urteil vom 19. Juli 2018 - IX ZR 307/26, zit. nach juris).

    Ob das der Fall ist, ist durch den Abgleich von rechtlich geschuldetem und tatsächlichem Vorgehen des Schuldners zu ermitteln (BAG, Urteil vom 21. November 2013 - aaO; BAG, Urteil vom 13. November 2014 - 6 AZR 869/13, zit. nach juris).

    Voraussetzung ist allerdings, dass für den Empfänger (Gläubiger) erkennbar gewesen ist, dass es sich um eine Leistung des Schuldners handelte (BAG, 21. November 2013 - aaO).

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 511/16

    Durch Insolvenzanfechtung erzwungene Rückzahlung von Ausbildungsvergütung

    Auszug aus ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    Dem steht auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2017 (6 AZR 511/16, zit. nach juris) nicht entgegen.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 29. Februar 2014 (6 AZR 367/13) oder auch vom 26. Oktober 2017 (6 AZR 511/16) entschieden, dass in Fällen der inkongruenten Deckung, die durch die Erfüllung erheblicher Geldrückstände unter dem Druck der Zwangsvollstreckung herbeigeführt werden, eine verfassungskonforme Auslegung der § 129 ff. InsO ausscheide.

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    In seiner Entscheidung vom 29. Januar 2014 (6 AZR 345/12) hat das Bundesarbeitsgericht dann allerdings zutreffend in Erwägung gezogen, den Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, auch auf solche Fälle zu erweitern, in denen der Schuldner den Lohn pünktlich zahle, da in diesen Fällen, der Schutz des Insolvenzgeldanspruches versage.
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 367/13

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

    Auszug aus ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 29. Februar 2014 (6 AZR 367/13) oder auch vom 26. Oktober 2017 (6 AZR 511/16) entschieden, dass in Fällen der inkongruenten Deckung, die durch die Erfüllung erheblicher Geldrückstände unter dem Druck der Zwangsvollstreckung herbeigeführt werden, eine verfassungskonforme Auslegung der § 129 ff. InsO ausscheide.
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Auszug aus ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    Auch Arbeitslosengeld könne der Arbeitnehmer für Zeiträume, in denen er gearbeitet hat, nicht rückwirkend beantragen, da dieses erst ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung gezahlt werde (unter Verweis auf BAG, Urteil vom 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11, zit. nach juris).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    Das Mindestlohngesetz schafft in seinem Geltungsbereich eine eigenständige Anspruchsgrundlage für alle Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 15. Mai 2016 - 5 AZR 135/16, zit. nach juris; ErfK/Franzen, 21. Aufl. 2021, § 1 MiLoG Rn. 2).Vorrangiger Zweck des Mindestlohngesetzes ist es, jedem Arbeitnehmer ein existenzsicherndes Monatseinkommen zu gewährleisten (BT-Drs. 18/1558,28; BAG, Urteil vom 15. Mai 2016, aaO; MüKoBGB/Müller-Glöge. 8. Aufl. 2020, MiLoG § 1 Rn. 1 - 4).
  • BGH, 24.10.2013 - IX ZR 104/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Überweisung von

    Auszug aus ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    Nach diesen Grundsätzen ist auch eine Zahlung, die durch eine dritte Person erfolgt, der die dafür erforderlichen Mittel zuvor vom Schuldner zur Verfügung gestellt worden sind, grundsätzlich inkongruent (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - IX ZR 104/13, zit. nach juris).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Verhalten des Schuldners nach außen hervorgetreten ist, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 229/11; BGH, Urteil vom 20. November 2001 - IX ZR 48/01, zit. nach juris).
  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 49/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von

    Auszug aus ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    Hat der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, begründet dies auch für die Insolvenzanfechtung § 17 Absatz 2 Nr. 2 InsO die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit (BGH, Urteil vom 7.11.2012 - IX ZR 49/13, zit nach juris).
  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 229/11

    GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Zahlungen nach Insolvenzreife: Sekundäre

    Auszug aus ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Verhalten des Schuldners nach außen hervorgetreten ist, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 229/11; BGH, Urteil vom 20. November 2001 - IX ZR 48/01, zit. nach juris).
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • BGH, 23.01.1996 - XI ZR 75/95

    Erfüllung einer Geldschuld; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Leistung auf

  • BayObLG, 26.11.2020 - 201 ObOWi 1381/20

    Verstoß gegen die gesetzlichen Mindestlohnzahlung auch beiGewährung einer

  • LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 726/14

    Anfechtungsfreiheit des Existenzminimums

  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 497/21

    Insolvenzanfechtung - Mindestlohn

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 13. April 2021 - 5 Ca 188/20 - abgeändert und wie folgt gefasst:.

    Der Gesetzgeber hat weder in der Insolvenzordnung noch im Mindestlohngesetz eine anderweitige Regelung bzgl. der Anfechtbarkeit des Mindestlohns getroffen, obwohl das Mindestlohngesetz am 16. August 2014 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 1348) und deshalb während des Gesetzgebungsverfahrens bzgl. der Änderungen des Anfechtungsrechts durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 654) bereits geltendes Recht war (vgl. Henning Anm. NZI 2021, 776, 779) .

  • LAG Hessen, 19.10.2021 - 12 Sa 587/21

    Arbeitslohnrückzahlung Mindestlohnanspruch bei Insolvenzanfechtung

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 13. April 2021 - 5 Ca 188/20 - teilweise abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.169,74 EUR (in Worten: Eintausendeinhundertneunundsechzig und 74/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. Dezember 2019 zu zahlen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 13. April 2021 - 5 Ca 188/20 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 3.280,62 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

    Die gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 13. April 2021 - 5 Ca 188/20 - eingelegte Berufung des Klägers ist zulässig.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2022 - 5 Sa 435/21

    Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt - Mindestlohn

    Im Übrigen stehe dem Zahlungsanspruch § 1 MiLoG entgegen, denn das Existenzminimum des Arbeitnehmers müsse auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden (vgl. ArbG Gießen 13. April 2021 - 5 Ca 188/20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2022 - 5 Sa 436/21

    Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt - Mindestlohn

    Im Übrigen stehe dem Zahlungsanspruch § 1 MiLoG entgegen, denn das Existenzminimum des Arbeitnehmers müsse auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden (vgl. ArbG Gießen 13. April 2021 - 5 Ca 188/20).
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