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ArbG Hamburg, 02.09.2020 - 28 Ca 142/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 02.09.2020 - 28 Ca 142/20
- LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
- BAG, 31.03.2022 - 8 AZN 704/21
- BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2020 - 15 Sa 289/20
Behauptungen "ins Blaue" - Entschädigung - Schwerbehinderter
Auszug aus ArbG Hamburg, 02.09.2020 - 28 Ca 142/20
Die allgemeine Behauptung, der Beklagte habe die Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der Bundesagentur nach § 81 Abs. 1 S. 1, 2 SGB IX a. F. missachtet, oder der Vortrag, die Schwerbehindertenvertretung sei nicht beteiligt worden sind insofern jeweils als unbeachtlich zu werten, wenn sie ins Blaue hinein erhoben werden (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. Juli 2020 - 15 Sa 289/20, beck-online).(vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. Juli 2020 - 15 Sa 289/20, beck-online).
- BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 759/13
Bewerbung - Schwerbehinderteneigenschaft - Form der Mitteilung - Kenntnis des …
Auszug aus ArbG Hamburg, 02.09.2020 - 28 Ca 142/20
Besteht eine derartige Vermutung für die Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG, 18.09.2014, 8 AZR 759/13, juris).
- BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22
Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. September 2020 - 28 Ca 142/20 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:. - LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
"Vortrag ins Blaue" zur Darlegung von Indizien für eine Benachteiligung aufgrund …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. September 2020 - 28 Ca 142/20 - wird zurückgewiesen.Mit Urteil vom 2. September 2020 - 28 Ca 142/20 - hat das Arbeitsgericht Hamburg die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. September 2020 - 28 Ca 142/20 - abzuändern und.