Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 24.02.2011 - 29 BV 26/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,74910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 24.02.2011 - 29 BV 26/10
- LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12
- BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01
Betriebsübergang
Auszug aus ArbG Hamburg, 24.02.2011 - 29 BV 26/10
Die analoge Anwendung einer Rechtsnorm auf einen anderen, aber rechtsähnlichen Tatbestand setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (BAG vom 13.2.003 - 8 AZR 654/01, Rn. 39 bei juris m.w.N.). - BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG
Auszug aus ArbG Hamburg, 24.02.2011 - 29 BV 26/10
Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (BAG vom 18.8.2009 - 1 ABR 43/08, Rn. 9 bei juris m.w.N.).
- LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12
Übertragung von Unternehmerpflichten des Arbeits- und Umweltschutzes - …
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Februar 2011 (29 BV 26/10) abgeändert und festgestellt, dass die Übertragung der Aufgaben nach den §§ 3 bis 14 ArbSchG durch Schreiben der Beteiligten zu 2 vom 16. September 2010 auf die Gruppe der Meister der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG unterliegt.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Februar 2011 - 29 BV 26/10 - festzustellen, dass die Übertragung von Unternehmerpflichten gem. §§ 3 - 14 ArbSchG mit Anschreiben vom 16. September 2010 auf die Arbeitnehmergruppe der Meister der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG unterliegt.