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   ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41 a/21   

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ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41 a/21 (https://dejure.org/2022,36846)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 10.02.2022 - 3 BV 41 a/21 (https://dejure.org/2022,36846)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 3 BV 41 a/21 (https://dejure.org/2022,36846)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 256 Abs 1 ZPO, § 54 Abs 1 BetrVG
    Fehlendes Feststellungsinteresse an der Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

 
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  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 60/16

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41a/21
    Das besondere Feststellungsinteresse des § 256 Abs. 1 ZPO ist deshalb auch dann nicht gegeben, wenn durch eine Feststellung des begehrten Inhalts eine sachgemäße oder erschöpfende Streitlösung nicht erzielt würde und weiterhin Rechtsunsicherheit bestehen bliebe (BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 361/16 - Rn. 9; zum Erfordernis einer umfassenden Klärung des Streits zwischen den Beteiligten für die Bejahung des Feststellungsinteresses im Zusammenhang mit der (erfolgten) Errichtung eines Konzernbetriebsrats vgl. auch BAG 23. Mai 2018 - 7 ABR 60/16 - Rn. 13, BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 16).
  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 702/19

    Stufenzuordnung - Tabellenwechsel

    Auszug aus ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41a/21
    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG 18. Februar 2021 - 6 AZR 702/19 - Rn. 14).
  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41a/21
    Sie stellt sicher, dass die Gerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses tatsächlich klären können und nicht über bloße Meinungsverschiedenheiten der Betroffenen befinden (BAG 19. November 2019 -1 ABR 2/18 - Rn. 14; BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 18).
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41a/21
    Das besondere Feststellungsinteresse des § 256 Abs. 1 ZPO ist deshalb auch dann nicht gegeben, wenn durch eine Feststellung des begehrten Inhalts eine sachgemäße oder erschöpfende Streitlösung nicht erzielt würde und weiterhin Rechtsunsicherheit bestehen bliebe (BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 361/16 - Rn. 9; zum Erfordernis einer umfassenden Klärung des Streits zwischen den Beteiligten für die Bejahung des Feststellungsinteresses im Zusammenhang mit der (erfolgten) Errichtung eines Konzernbetriebsrats vgl. auch BAG 23. Mai 2018 - 7 ABR 60/16 - Rn. 13, BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 16).
  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

    Auszug aus ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41a/21
    Sie stellt sicher, dass die Gerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses tatsächlich klären können und nicht über bloße Meinungsverschiedenheiten der Betroffenen befinden (BAG 19. November 2019 -1 ABR 2/18 - Rn. 14; BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 18).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

    Auszug aus ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41a/21
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, eine von einem konkreten Streit losgelöste Klärung von Rechts- oder Tatsachenfragen vorzunehmen oder Rechtsgutachten über Fragen zu erstellen, die je nach konkreter Fallgestaltung eine differenzierende Beantwortung gebieten (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 ABR 27/06 - Rn. 15, BAGE 122, 121 ).
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 361/16

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

    Auszug aus ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41a/21
    Das besondere Feststellungsinteresse des § 256 Abs. 1 ZPO ist deshalb auch dann nicht gegeben, wenn durch eine Feststellung des begehrten Inhalts eine sachgemäße oder erschöpfende Streitlösung nicht erzielt würde und weiterhin Rechtsunsicherheit bestehen bliebe (BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 361/16 - Rn. 9; zum Erfordernis einer umfassenden Klärung des Streits zwischen den Beteiligten für die Bejahung des Feststellungsinteresses im Zusammenhang mit der (erfolgten) Errichtung eines Konzernbetriebsrats vgl. auch BAG 23. Mai 2018 - 7 ABR 60/16 - Rn. 13, BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06 - Rn. 16).
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