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   ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090 c/17   

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https://dejure.org/2017,71249
ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090 c/17 (https://dejure.org/2017,71249)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 23.11.2017 - 1 Ca 1090 c/17 (https://dejure.org/2017,71249)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 23. November 2017 - 1 Ca 1090 c/17 (https://dejure.org/2017,71249)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17
    Für diese gilt: Je näher die getroffene Unternehmerentscheidung an den Kündigungsschluss selbst heranrückt, desto mehr bedarf es Tatsachenvortrags des Arbeitgebers dazu, dass und wodurch das Beschäftigungsbedürfnis entfallen ist und ggf. auch dazu, inwieweit das noch vorhandene Beschäftigungsvolumen ohne überobligatorische Leistungen erledigt werden kann (BAG, Urteil v. 16.12.2010 - 2 AZR 770/09).

    Das Bundesarbeitsgericht verlangt deshalb insoweit eine "schlüssige Prognose" (BAG, Urteil v. 16.12.2010 - 2 AZR 770/09, Rn. 15, zitiert nach juris).

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17
    Eine solche Kündigung kann regelmäßig als Kündigung zum richtigen Termin ausgelegt werden (BAG, Urteil v. 15.05.2013 - 5 AZR 130/12).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17
    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht gehalten, nicht mehr benötigte Arbeitsplätze und Arbeitskräfte weiterhin zu besetzen bzw. zu beschäftigen (BAG, Urteil v. 20.11.2014 - 2 AZR 512/13).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17
    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht in Betracht kam (BAG, Urteil v. 29.08.2013 - 2 AZR 809/12).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Auszug aus ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17
    Diese Prognose muss im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG, Urteil v. 31.07.2014 - 2 AZR 422/13).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Vergleichbarkeit trägt der Arbeitnehmer, § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG (BAG, Urteil v. 05.12.2002 - 2 AZR 697/01).
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17
    Indes unterliegt weder die sachliche Rechtfertigung noch die Zweckmäßigkeit der unternehmerischen Entscheidung der gerichtlichen Prüfung (BAG, Urteil v. 27.01.2011 - 2 AZR 9/10), soweit die Entscheidung nicht rechtsmissbräuchlich ist (BAG, Urteil v. 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06).
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17
    b) Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG, Urteil vom 28.10.2004 - 8 AZR 391/03).
  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17
    Nur deutlich sozial schutzwürdigere Arbeitnehmer können sich deshalb erfolgreich auf eine fehlerhafte Sozialauswahl berufen (BAG, Urteil v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17
    Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte einige Zeit zuvor ebenfalls für Honorarlehrkräfte bei der Frage, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, darauf abstellt, ob und wie intensiv diese in den Lehrkörper und Lehrbetrieb integriert waren und in welchem Umfang sie den Inhalt ihrer Tätigkeit, die Art und Weise der Durchführung, ihre Arbeitszeit und sonstige Umstände der Dienstleistung mitgestalten konnten (BAG, Beschluss v. 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, Rn. 24, zitiert nach juris).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06

    Betriebsbedingte Kündigung - tarifliche Beschäftigungssicherung

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