Rechtsprechung
ArbG Trier, 03.12.2010 - 3 Ca 507/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 12 Abs 1 TzBfG, § 615 BGB
Arbeitsverhältnis auf Abruf - Berechnung des Annahmeverzugslohns bei vertraglich nicht festgelegtem Arbeitsvolumen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Zum Anspruch auf Annahmeverzugslohn
- arbeitsrecht-hessen.de
Zum Anspruch auf Annahmeverzugslohn
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug
Auszug aus ArbG Trier, 03.12.2010 - 3 Ca 507/10
Für die Berechnung des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn gemäß § 615 S. 1 BGB gilt das Lohnausfallprinzip (BAG 18.09.2001 AP Nr. 37 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung;… ErfK/Preis, 10. Auflg. 2010, § 615 BGB Rn. 76;… DLW/Dörner, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 8. Auflg. 2009, Kap. 3 Rn. 1547).So nimmt das Bundesarbeitsgericht in Fällen, in denen es bei schwankender Vergütung an Vereinbarungen oder anderen festen Anhaltspunkten fehlt, eine Schätzung im Sinne von § 287 Abs. 2 ZPO vor, wobei einen Anhaltspunkt für die Vergütungshöhe die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des Annahmeverzuges erzielte Vergütung liefern kann (vgl. BAG 11.08.1998 - 9 AZR 410/97; 18.09.2001 AP Nr. 37 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung;… Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Auflg. 2009, § 95 Rn. 66 ff.).
Die Frage, ob der Annahmeverzugslohn auch Überstunden mit umfassen kann, bejaht das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich unter Hinweis darauf, es komme darauf an, ob Überstunden ohne den Annahmeverzug tatsächlich geleistet worden wären, und nicht etwa darauf, dass der Arbeitnehmer keinen vertraglichen Anspruch auf Ableistung von Überstunden habe (BAG 18.09.2001 AP Nr. 37 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).
- BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05
Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Trier, 03.12.2010 - 3 Ca 507/10
Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage genügt zur schriftlichen Geltendmachung der Ansprüche, die vom erfolgreichen Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen, wie vor allem Annahmeverzugslohnansprüche, wenn die Verfallklausel - wie hier - lediglich die (außergerichtliche, also auf der ersten Stufe erfolgende) Geltendmachung der Ansprüche verlangt (BAG 07.11.1991 AP Nr. 114 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; 26.04.2006 NZA 2006, 845, 846). - BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 410/97
Berechnung eines Provisionsanspruchs bei Betriebsstillegung
Auszug aus ArbG Trier, 03.12.2010 - 3 Ca 507/10
So nimmt das Bundesarbeitsgericht in Fällen, in denen es bei schwankender Vergütung an Vereinbarungen oder anderen festen Anhaltspunkten fehlt, eine Schätzung im Sinne von § 287 Abs. 2 ZPO vor, wobei einen Anhaltspunkt für die Vergütungshöhe die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des Annahmeverzuges erzielte Vergütung liefern kann (vgl. BAG 11.08.1998 - 9 AZR 410/97; 18.09.2001 AP Nr. 37 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung;… Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Auflg. 2009, § 95 Rn. 66 ff.). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2009 - 2 Sa 402/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Urlaubsüberschreitung - Auflösungsgründe
Auszug aus ArbG Trier, 03.12.2010 - 3 Ca 507/10
Nach einem zwischenzeitlich erfolgten Betriebsübergang kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 27.11.2007 außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich; das Arbeitsgericht Trier stellte im seinerzeitigen Kündigungsschutzverfahren mit Urteil vom 05.06.2008 (2 Ca 1864/07) die Unwirksamkeit der außerordentlichen wie der ordentlichen Kündigung fest, das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 22.01.2009 (2 Sa 402/08).